Seit 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz EEWärmeG) schreibt den Einsatz von Solaranlagen und Co. auf dem Dach vor.
(firmenpresse) - Zukünftig soll ein Teil des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung
aus Erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel einer Solaranlage auf dem Dach. Einer der wichtigsten Punkte des Klimaschutzes ist neben der Verringerung des Energiebedarfs eine Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien von derzeit 6% auf 14%.
Eine Solaranlage muss mindestens 15% des Wärmebedarfs abdecken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 4% der Nutzfläche ausreichend. Anlagen werden entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst oder über die KfW-Förderbank mit Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert.
Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen wollen, haben die Möglichkeit, bestimmte Ersatzmaßnahmen durchzuführen, die ebenfalls zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Wer allerdings absichtlich gegen das Gesetz verstößt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belangt werden.
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Evelyn Scheuten
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