Löschen von Schufa-Einträgen bei geringfügigen
Verbindlichkeiten (< 1.000 Euro)
(firmenpresse) - Ein Schufa-Eintrag kann sich schneller ereignen, als
gewünscht und um diesen wieder möglichst schnell
loszuwerden, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an.
Nicht immer ist eine zügige und vereinfachte Löschung
eines negativen Schufa-Eintrages möglich. Jedoch klappt es
in der Regel bei Verbindlichkeiten bis 1000 Euro. Eine
problemlose Löschung, wenn Sie früh genug reagieren.
Auch ich gehöre zu den repräsentativen Kandidaten, die
aufgrund einer offenen Rechnung eines TV Gerätes einen
negativen Schufa-Eintrag erhielten, weil die Rechnung zu
spät beglichen wurde.
Nachdem mein alter Fernseher von heute auf Morgen
seinen Geist aufgegeben hatte und mir die
Medienkommunikation sowie das Weltgeschehen doch als
wichtig erschienen, sollte so bald wie möglich ein neuer
Fernseher her.
Am nächsten Tag ging ich in einen Elektrohandel und
entschied mich für einen Fernseher im Wert von 879 Euro,
zu bezahlen in bequemen Raten. Die erste Ratenzahlung
sollte erst nach 2 Monaten erfolgen und ich fand dieses
Angebot mehr als nur lohnenswert.
Es kam, wie es kommen musste, ich erfreute mich an dem
neuen TV-Gerät und vergaß die erste Rate nach 2 Monaten
zu bezahlen. Genau in der Zeit, als mich dann auch
Mahnungen diesbezüglich erreichten, war ich drei Monate
beruflich unterwegs und konnte somit nicht reagieren. Als
ich nach Hause kam, traf mich fast der Schlag, denn neben
etlichen Mahnungen hatte mich wohl auch schon der
Gerichtsvollzieher besucht.
Ich versuchte das Ganze unverzüglich zu klären,
telefonierte, schrieb Briefe und erzielte eine Einigung und
bezahlte die offene Rechnung komplett in einem Betrag.
Auch wenn dies eigentlich entgegengesetzt meiner Planung
lag, aber ich wollte so schnell wie möglich die Sache erledigt
haben.
Durch einen Bekannten erfuhr ich dann, dass trotz solcher
Ausgleiche, oftmals ein Schufa-Eintrag erfolgt und dies im
negativen Sinne. Ich holte mir bei der Schufa eine
Selbstauskunft ein und musste eingestehen, dass mein
Bekannter vollstens im Recht lag. Ich stand drin, wegen des
TV-Gerätes der Händler hatte dies veranlaßt.
Da ich aber nun die komplette Summe ausgeglichen hatte
und die Sache erledigt war, lag mir viel daran, diesen
Eintrag schnell wieder los zu werden.
Mein bekannter riet mir, einen Widerspruch einzulegen bei
der Schufa, natürlich schriftlich und auch den Gläubiger
darüber zu informieren. Die Schufa legt bei einem Eintrag
bei dem es um Verbindlichkeiten bis zu 1000 Euro geht, den
Eintrag erst einmal auf Eis. Er wird unsichtbar, bis zur
vollständigen Klärung.
Um den Eintrag los zu werden, muss die Schufa
angeschrieben werden, eventuell vorhandene Belege
zugeschickt und um Löschung der Daten gebeten werden.
Zeitgleich erfolgt auch ein Schreiben an den Gläubiger, mit
der Aufforderung den Eintrag zurückzunehmen.
Hinzuweisen ist dabei auch in solchen Fällen auf eventuell
vorhandene Gerichtsurteile sowie weitere Schritte, wenn
keine Reaktion durch den Gläubiger erfolgt.
Genau so bin ich vorgegangen und hatte tatsächlich Erfolg!
Mein Schufa-Eintrag lag erst einmal auf Eis, kein Dritter
konnte von diesem Erfahren, da er nicht sichtbar war und
nach wenigen Wochen, war dieser komplett gelöscht
worden.
Auch Sie haben die Möglichkeit mit solch einem Verfahren
Ihren negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, wenn die
Verbindlichkeit sich bis zu einer Höhe von 1000 Euro
beläuft.
Wichtig ist es, dass Sie sofort reagieren und nicht erst nach
2 Jahren auf die Idee kommen nun einen Einspruch
einzulegen, denn dies kauft Ihnen keiner ab und eine
Löschung wird sehr schwierig.
Versuchen Sie es, Sie werden sehen, es funktioniert und
Sie erhalten schnell wieder eine strahlend weiße Schufa.