PresseKat - Saisonzulassung in der Motorradversicherung

Saisonzulassung in der Motorradversicherung

ID: 184309

Seit dem 1. März 1997 existiert das so genannte Saisonkennzeichen. Für den Fall, dass der Fahrzeughalter sein Motorrad nicht das ganze Jahr nutzen bzw. zulassen möchte, braucht er nicht zwei Mal zur Zulassungsstelle, um das Motorrad vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Der Motorradfahrer spart somit Zeit und Gebühren; die Behörde den Verwaltungsaufwand.

(firmenpresse) - Geltungszeitraum
Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens zur Motorrad Versicherung ist auf einen expliziten Zeitraum beschränkt. Dieser muss mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate betragen. Der Zeitraum ist nicht erweiterbar. Falls also ein Halter sein Motorrad länger nutzen möchte, als dies der Geltungszeitraum erlaubt, ist hierfür eine förmliche Änderung des Zulassungszeitraums erforderlich.

Kennzeichenbeschriftung
Das Saisonkennzeichen weist neben den Angaben eines herkömmlichen Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum auf. Dieser ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angeordnet, beispielsweise vom 1. März bis zum 30. September. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns an. Analog gibt die Zahl unterhalb des Strichs das Ende des Zulassungszeitraums wider.

Anwendbare Vorschriften
Für das Saisonkennzeichen gelten sämtliche Vorschriften wie für das normale Kennzeichen auch. Der einzige Unterschied liegt im beschränkten Geltungszeitraum des Kennzeichens.

Saison ist Saison
Saisonkennzeichen für Motorräder haben meist ein Zulassungsende für Ende Oktober. Somit muss für diesen Fall ab 1. November das Motorrad stehen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus ist kein Versicherungsschutz mehr für die Haftpflichtversicherung gewährleistet.

Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen
Achtung: Voller Versicherungsschutz besteht nur während des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes! Wer außerhalb dieser Zeit mit dem Motorrad weiterfährt, riskiert ein Bußgeld von ca. 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Man sollte sich bei einem abgelaufenen Saisonkennzeichen auch nicht vom schönen Wetter zu einer Spritztour verleiten lassen. Das Motorrad hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist nur eingeschränkten Versicherungsschutz und im Falle eines Unfalls muss man den eigenen Schaden in vollem Umfang selbst tragen. Kommen dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress.




Für Motorräder, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren die Versicherer den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Ruheversicherung).
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Motorrad in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind die Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei.

Beitrag zur Motorrad Versicherung bei Saisonkennzeichen
Bei Saisonkennzeichen gibt es je nach Versicherungsunternehmen verschiedene Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur Motorradversicherung. Einige Versicherer berechnen die Beiträge nach den tatsächlich genutzten Tagen im Jahr. Andere wiederum nutzen den Kurzzeittarif, welcher bei sechs Monaten Laufzeit etwa 75 % der Jahresprämie kostet. Es empfiehlt sich daher, bevor man sich für ein Saisonkennzeichen entscheidet, verschiedene Versicherungsangebote anzufordern und zu vergleichen. Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine beschränkte Gültigkeit des Kennzeichens gar nicht.

Einen online Tarifvergleich aus über 80 verschiedenen Tarifen zur Motorradversicherung finden Sie beispielseise unter www.Motorrad-Versicherung-online.de.

Achtung:
Die Änderung des Saisonzeitraumes durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) sowie neue Kennzeichenschilder für das Motorrad.
Auch das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Motorrad auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer dort dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und drei Punkten ins Flensburg rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Ein Saisonkennzeichen ist nicht immer die preiswerteste Lösung. Muss beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden, wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufgezehrt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die neugegründete G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH (www.Motorrad-Versicherung-online.de) startet aktuell seinen Service der unkomplizierten Ermittlung und des einfachen Vergleichs von Versicherungsprämien für Motorradfahrer. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von G&P Versicherungsmakler (www.GUP-Makler.de), der seit dem Jahre 1974 Tierhalter, Vereine, private Haushalte, Gewerbetreibende und Firmen in allen Versicherungssparten – preisgünstig und individuell – betreut.

G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH
Versicherungsmakler
Saatwinkler Damm 66
13627 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 34 34 61 44
Fax: 030 / 34 34 61 55
E-Mail: info(at)motorrad-versicherung-online.de
Web: www.Motorrad-Versicherung-online.de



Leseranfragen:

G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH
Versicherungsmakler
Saatwinkler Damm 66
13627 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 34 34 61 44
Fax: 030 / 34 34 61 55
E-Mail: info(at)motorrad-versicherung-online.de
Web: www.Motorrad-Versicherung-online.de



PresseKontakt / Agentur:

HeRa Werbeagentur GbR
Heidemann & Rasper GbR
Postfach 13 01 89
D - 13601 Berlin
Tel.: (030) 345 06 270
Fax: (030) 34 34 61 66
E-Mail: info(at)HeRa-Werbung.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sterbegeldversicherung oder Trauerfall-Vorsorge? Onlinekreditbörse auxmoney feiert 3 jähriges Bestehen
Bereitgestellt von Benutzer: gup-makler
Datum: 29.03.2010 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 184309
Anzahl Zeichen: 4926

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lennart Fluegel
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 / 34 34 61 44

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saisonzulassung in der Motorradversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Motorradversicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? ...

Die 2011 bisher am häufigsten verkauften Modelle sind die BMW R1200 GS, die Yamaha XJ6, die Kawasaki ER-6N | 6F, die Yamaha FZ8, die Suzuki Gladius und die Triumpf Tiger 800. Sie wurden als Grundlage des Motorrad Versicherungvergleichs verwendet. Au ...

Alle Meldungen von G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH