In den Medien werden immer öfter die Alkoholprobleme von Jugendlichen angesprochen. Als schuldig erklärt werden gerne die Geschäfte, die das Kind mit dem Nötigen versorgen. Um diese Problematik zu entschärfen hat Hannes Schuster aus Wien den AgeChecker entwickelt. Mit diesem Gerät ist eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung des Mindestalters möglich.
(firmenpresse) - Viele Kinder werden schon im frühen Alter mit Alkohol konfrontiert. Daher ist es für die Kids oft ganz normal zum Glas oder zur Flasche zu greifen. Die Hemmschwelle in den Supermarkt zu gehen und sich eine Flasche Wodka oder andere Alkoholika zu besorgen ist gering.
Viele Geschäfte führen bis heute noch keine Alterskontrollen durch, und so mancher Mitarbeiter ist beim Vorzeigen eines Ausweises mit der schnellen Errechnung des Alters im Arbeitsstress überfordert.
Man kennt die Situation:
Eine lange Schlange an der Kassa, die Kassiererin ist gestresst, eine zweite Kassa nicht besetzt. Dann kommt auch noch ein junger Herr mit einer Flasche Wodka an die Kassa. Der Verkäuferin wird bewusst, dass der Herr mindesten 18 Jahre alt sein muss um den Alkohol zu kaufen. Sie lässt sich den Ausweis zeigen und beginnt zu rechnen. Doch ein Kunde von hinten ruft: "Geht das nicht schneller!" Sie wird komplett aus dem Konzept gebracht und verrechnet sich. Sie verkauft dem unter 18jährigen die Flasche Wodka. Die Folgen, die dieser Rechenfehler habe kann, sind der Kassiererin in diesem Augenblick nicht bewusst.
Der Alters Checker ( AgeChecker)......
Beim AgeChecker handelt es sich um ein kreditkartengroßes Gerät. Problemlos und mit einem Blick ist es möglich das Mindestalter der Jugendlichen zu errechnen. Es gibt ihn jetzt in zwei Varianten, einmal den "AgeChecker 16/18" und den "AgeChecker pro". Auf dem Display dieser beiden Geräte sind zwei Felder ersichtlich. Das erste Feld zeigt beispielsweise das Geburtsdatum für das Mindestalter für 16jährige, im zweiten Feld für 18jährige an. Somit erspart man sich die komplizierte Rechnerei und kann sich manchen Ärger damit ersparen. Wenn der Jugendliche also das Mindestalter erreicht hat, kann der Alkohol problemlos ausgehändigt werden.
Natürlich ist dieses Gerät überall einsetzbar. Durch die Entwicklung des "AgeChecker pro" ist es kein Problem die Altersgrenzen anzupassen. Hier können fünf Altersgruppen (12, 14, 16, 18, 21) angewählt werden, jedoch werden nur zwei davon am Display angezeigt.
Der AgeChecker ist in seiner Anwendung nicht eingeschränkt. Er lässt sich in allen Bereichen einsetzen in denen Alkohol oder andere altersbeschränkte Produkte oder Dienstleistungen öffentlich ausgegeben oder angeboten werden. Angefangen bei Supermärkten, über Tankstellen, bis hin zu Trafiken. Denn auch dort kommt es oft zu einer Ausgabe von Zigaretten obwohl der Käufer das Mindestalter noch nicht erreicht hat.
Für die Verwertung der Erfindung, die hervorragend als Werbeartikel geeignet ist, wurde die Firma erfinder.at beauftragt, die ihren Sitz in Salzburg und Berlin hat und Partner für eine Serienfertigung sowie für den Vertrieb sucht.
Wer weitere Informationen zur Firma erfinder.at oder zur Erfindung haben möchte, findet diese problemlos im Internet unter:
www.erfinder.at
www.patent-net.de/go/635
Kontakt:
erfinder.at Patentverwertungs GmbH
Straubingerstr. 1a
A-5020 Salzburg
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Die erfinder.at Patentverwertungs GmbH mit Sitz in Salzburg und Berlin, berät Erfinder in allen Belangen der Vermarktung von Patenten und Ideen. Der Weg der Verwertung beginnt meist mit einer Recherche der Konkurrenz und endet mit der richtigen Idee und etwas Glück mit einem Lizenzvertrag.