Die Pflicht aller Abfallerzeuger ab April 2010
Ab 1. April 2010 ist für gefährliche nachweispflichtige Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß §§ 17-22 der Nachweis-Verordnung (NachwV) anzuwenden. Das heißt, alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine sind dann zwingend in elektronischer Form zu führen und zu signieren. Die bisherige Führung der Formulare in Papierform ist nicht mehr zulässig.
(firmenpresse) - Alle an der Abfallentsorgung Beteiligten (Erzeuger/Besitzer, Einsammler/Beförderer, Entsorger) müssen sich bis zum 1. April 2010 in die Lage versetzten am eANV teilnehmen zu können. Sie sollten sich deshalb umgehend mit der Thematik beschäftigen, um rechtzeitig die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und Ihre betrieblichen Abläufe anzupassen.
Seminarinhalte:
• Rechtlicher Rahmen für die elektronische Nachweisführung
• Technische und organisatorische Voraussetzungen zur Teilnahme am eANV
• Allgemeine Funktionsweise, Struktur und Elemente des eANV
• Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)
• Qualifizierte elektronische Signatur
• Führung von elektronischen Entsorgungsnachweisen
• Führung von elektronischen Begleitscheinen
• Führung elektronischer Register
• Varianten der Teilnahme am eANV auch durch beauftragte Dritte (GOR GmbH)
Ziel der Veranstaltung ist es, die verantwortlichen Personen in den Unternehmen und Einrichtungen über die Funktionsweise des eANV, die rechtlichen Pflichten und die Möglichkeiten der innerbetrieblichen Umsetzung zu informieren. Dazu haben wir einen Referenten der technische Überwachungsorganisation Bensheim gewinnen können.
Bei Bedarf und ausreichender Teilnehmerzahl führen wir die Lehrgänge auch vor Ort als Firmenschulung durch. Bitte sprechen Sie uns an.
Zielgruppe:
alle an der Abfallentsorgung Beteiligten (Erzeuger/Besitzer, Einsammler/Beförderer, Entsorger)
Termin(e)
21.04.2010, von 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
Qualifikation:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahme-Bescheinigung, die auch als Fortbildungsnachweis zum Erhalt der Fachkunde für Abfallbeauftragte gemäß § 54/55 KrW-/AbfG geeignet ist.
Gebühren:
€ 150,-- zzgl. MwSt., inkl. Tagungsgetränke, Imbiss und Lehrmaterial
Ort:
GOR GmbH, Hauptstr. 37, 55234 Erbes-Büdesheim
Die GOR GmbH als unabhängig beratendes Ingenieurbüro im betrieblichen Umweltschutz mit Schwerpunkten im Abfall-, Arbeitsschutz- und Gefahrgutbereich hilft Ihnen, Ökölogie und Ökonomie zu verbinden. Wir betreuen Betriebe aller Branchen individuell nach den Anforderungen des Kunden. Wir stärken Ihre Rolle in Ihrer Branche, in dem Sie in Leitbildfunktion die ÖKO-FÜHRERSCHAFT übernehmen können. Warten Sie nicht auf den Tag an dem es Ihre Mitbewerber tun - oder Produkte ohne "Ökolabel" nicht mehr absetzbar sind!
Die GOR GmbH "Die Formel für Beratung und Management"
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