(firmenpresse) - Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Oftmals reicht es nicht aus, dass der Rechtsanwalt die Interessen des Klägers vertritt, sondern ein Gericht muss über die Sachlage entscheiden. Hier können erfahrungsgemäß hohe Kosten anfallen.
Die Rechtsschutzversicherung soll helfen, dass man ohne den Gedanken an die finanzielle Seite einen Rechtsstreit führen kann, um die eigenen Interessen zu vertreten.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Die Prüfung von Erfolgsaussichten im Rahmen eines Stichentscheides kann Bestandteil der Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung. Wenn z. B. eine Versicherung die Übernahme der Kosten mangels Erfolgsaussichten verweigert, kann der Der Versicherungsnehmer einen Anwalt seiner Wahl mit einer Stellungnahme zu dem Fall auf Kosten der Rechtsschutz beauftragen. Sofern der Rechtsanwalt sich an die Rechts- und Sachlage hält, ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend.
Ein Schiedsverfahren kann dann angestrengt werden, wenn der Stichentscheid keine Entscheidung hervorruft. Das ist dann der Fall, wenn die Meinung zum Stichentscheid vom beauftragten Anwalt in seiner Stellungnahme erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht.
Die Selbstbehaltklausel beinhaltet eine Vereinbarung, nach der die Selbstbeteiligung für einen Rechtsstreit nur einmalig anfällt, auch wenn durch das Ergebnis des Rechtsstreites mehrer, weitere Rechtsstreitigkeiten resultieren.
Manchmal kann ein Rechtsstreit schnell beigelegt werden. Dieses kann unter Umständen schon bei der Erstberatung der Fall sein. Um dem Versicherungsnehmer entgegen zu kommen, kann die Rechtsschutzversicherung bei der Erstberatung auf die fällige Selbstbeteiligung verzichten. Dieser Selbstbehaltverzicht bei Erstberatung kann, um Kosten zu sparen, sehr sinnvoll sein.
Ein Rechtsstreit ist unausweichlich und trotzdem wird die Rechtsschutzversicherung gewechselt? Die Versichererwechselklausel besagt, dass ein Rechtsstreit auch dann übernommen werden kann, wenn es bei einer lückenlosen Vorversicherungsdauer zu einem vorvertraglichen Schaden kommt.
In vielen Bereichen der Versicherung gibt es den so genannten Wartezeitverzicht. Bei der Rechtsschutzversicherung beträgt die Allgemeine Wartezeit drei Monate. So lange darf kein Rechtsstreit eingetreten sein. Diese Wartezeit kann der Versicherungsnehmer bei der neuen Versicherung aber umgehen, in dem er nachweist, dass bereits im Vorfeld eine Versicherung bestanden hat, die einen gleichartigen Deckungsumfang hatte.
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