(firmenpresse) - Gerät ein Unternehmen in die Liquiditäts-Krise und kann seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen, gelten einfache Regeln, die aber vom Unternehmer wie auch seinen Gläubigern prinzipiell ignoriert werden:
1. Ist ein Schuldner nicht mehr zahlungsfähig, nützen auch Inkasso-Massnahmen der Gläubiger nichts. Zahlen kann schliesslich nur, wer Geld hat.
2. Der in dieser Situation regelmässig initiierte Inkasso-Wettlauf ist kontraproduktiv, da er die letzten Liquiditäts-Reserven des Schuldners aufzehrt und den Weg in die Insolvenz beschleunigt.
3. Das gerichtliche Insolvenzverfahren ist weder für den Schuldner noch für die Gläubiger eine Lösung, da über 90 % aller Insolvenz-Unternehmen eingestellt und zerschlagen werden und die durchschnittliche Gläubiger-Quote weniger als 5 % beträgt.
4. Um diese Probleme zu vermeiden und den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen, ist die Entlastung des Unternehmens von überfälligen Verbindlichkeiten die beste Lösung – auch wenn damit Einbussen für die Gläubiger verbunden sind. 50% Vergleichsquote sind immer besser als 5% Insolvenzquote.
5. Die Umsetzung dieser Erkenntnis erfordert aufgrund unserer Rechtslage einen unabhängigen Vermittler und Treuhänder, der nicht nur den notwendigen Interessen-Ausgleich zwischen dem Unternehmer und seinen Gläubigern moderiert, sondern auch die unterschiedliche Situation der Gläubiger untereinander einbezieht.
Um in der Liquiditäts-Krise eine Schadensbegrenzung zugunsten aller Betroffenen zu ermöglichen, übernehmen wir rechtsverbindlich eine unabhängige Vermittlungs-Funktion und ermöglichen als neutrale Sanierer, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte einen sinnvollen Interessen-Ausgleich zwischen Schuldner und Gläubigern.
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