Auf eine problematische Entwicklung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) macht der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) aufmerksam.
(firmenpresse) - Die Beratung in der bAV, insbesondere der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF), und von Zeitwertkontenlösungen wird derzeit unter anderem ausschließlich von Versicherungsmaklern, Finanzvertrieben und Beratungsgesellschaften betrieben, ohne dass diese sich über die daraus resultierenden Haftungsfolgen im Klaren sind. „In der Regel wird in der Beratungspraxis nicht zwischen der Versicherungslösung als Risikoabsicherung und den verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden, die die Pensionsversprechen regeln“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende des BRBZ, Sebastian Uckermann, die nicht hinnehmbare Situation in der derzeitigen bAV-Beratung.
Zum Leistungsangebot der Finanzberater und Versicherungsmakler gehören meist die Erstellung von Versicherungsangeboten sowie von versicherungsmathematischen und betriebswirtschaftlichen Gutachten. Darüber hinaus werden nicht selten sämtliche Vertragsunterlagen zur Versorgungszusage rechtlich gestaltet und steuerrechtlich betrachtet. Der Berufsfachverband BRBZ geht davon aus, dass die wenigsten Marktteilnehmer die notwendige Erlaubnis für eine derartige Rechtsberatung haben.
Damit werde das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verletzt, das der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher geschaffen hat. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im März 2008 definitiv klargestellt, dass Rechtsberatung im Bereich der bAV nur durch zugelassene Rechtsberater erfolgen darf. Andernfalls drohen haftungsrechtliche Konsequenzen (BGH-Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 238/06; DB vom 02.05.2008, S. 983 - 985).
Der Vorstandsvorsitzende Uckermann erklärte dazu weiter:
„Die wenigsten Versicherungsmakler wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen. Denn sobald die Beratungstätigkeit überwiegend rechtlicher Natur ist, wie im Bereich der GGF-Versorgung, zieht ein möglicher Beratungsfehler die persönliche Haftung nach sich. Mit diesem Vorgehen verkennen die meisten Berater das eigentliche Aufgabengebiet der bAV, das interdisziplinär zwischen Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatern durchgeführt werden muss. Denn nur so können im Sinne der Versorgungsträger und -berechtigten verlässliche Konzepte gestaltet werden.“
Aus diesem Grund hat der BRBZ ein Kooperationsmodell entwickelt, das Gegenstand des „1. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2010“ sein wird, der Anfang Juni in Köln stattfindet. Hochkarätige Rechtsexperten und Repräsentanten der Assekuranz zeigen, wie durch eine strikte Kompetenzverteilung in einem Netzwerk aus Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatern rechtssicher gearbeitet werden kann.
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Der „1. BRBZ-Rechtsberatungskongress“ im Überblick:
Thema: Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin: 4. Juni 2010 von 10 bis 18 Uhr
Ort: Köln, Dorint An der Messe Köln
Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen in der bAV. Unter anderem:
Professor Dr. Martin Henssler, Leiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln und als Nachfolger von Professor Dr. Paul Kirchhof Präsident des Deutschen Juristentages; sein Thema: „Die Bedeutung des Rechtsdienstleistungsgesetzes – Verbraucherschutz vor nicht befugter Rechtsberatung.“
Dr. Marco Keßler ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes und langjähriger Mitarbeiter von Professor Dr. Karlheinz Küting (Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes) und ausgewiesener Experte in der Rechnungslegung nach HGB und IFRS; sein Thema: „Pensionsverpflichtungen nach EStG, BilMoG und IFRS.“
Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und führender Berufsrechtler; sein Thema: „Spezialdienstleister in der bAV – der alltägliche Rechtsbruch.“
Weitere Informationen über den Kongress finden Sie unter: http://www.brbz-kongress.de und http://www.brbz.de
Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)
Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Der Verband, mit Sitz in Köln, ist Anfang 2008 gegründet worden und wird vertreten durch die Vorstände Sebastian Uckermann (Vorsitzender) und Dr. Wolfram Türschmann, beide gerichtlich zugelassene Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung.
Weitere Informationen über den Verband finden Sie unter: http://www.brbz-kongress.de und http://www.brbz.de
CKC Claudia Kressel Communication,
Tel.: 040 - 64 53 83 12,
E-Mail: info(at)kressel-communication.de