(firmenpresse) - Hamburg. Wer privat Geld verleiht, sollte sich grundsätzlich eine Quittung über den geliehenen Betrag ausstellen lassen. Besser noch, eine Art Vertrag aufsetzen, in dem der Leihtag festgehalten und die Modalitäten der Rückzahlung geregelt sowie eventuelle Zahlungsfristen festgeschrieben sind.
Kommt es dann zum vereinbarten Termin nicht zu einem Ausgleich der Schuld, kann der Gläubiger seinen Schuldner auf den umgehenden Ausgleich der vollen Schuldsumme anmahnen. Reagiert der Schuldner
nicht, kann der Gläubiger einen vollstreckungsfähigen Titel erwirken.
Generell ist bei Privatdarlehn Vorsicht geboten. Denn ob geborgtes Geld wirklich zurückgezahlt wird, hängt nicht allein von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Schuldners ab. "Der Wille, Aussenstände fristgerecht zu begleichen, sollte in jedem Fall deutlich erkennbar sein", sagt Jörg Reuter, Inhaber von BARES Forderungsmanagement & Consult.
Nicht nur seine Erfahrungen aus dem Forderungseinzug belegen, dass bei Geld die beste Freundschaft aufhört. So sagt es auch der Volksmund. Eine Weisheit die bedacht werden sollte, bevor man Bares vorstreckt.
Hintergrund: 2003 Betrug die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland rund 61.000, ein Jahr später waren es bereits über 76.000. Knapp 40.000 Firmen gingen 2004 in die Pleite. Im ersten Halbjahr 2005 registrierten die Insolvenzgerichte 65.404 Insolvenzfälle - bis Mitte 2005 meldeten 30.937 Verbraucher Insolvenz an. Die offenen Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf 18,3 Milliarden Euro (1. Halbjahr 2005). Rund 60 Prozent der Forderungen betrafen Unternehmen.
Weitere Infos und Fakten unter http://www.destatis.de/indicators/d/lrins01ad.htm
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