SRH Steuerexpertin warnt vor Fehlern und gibt Tipps, was zu beachten ist
(firmenpresse) - Calw, 22. April 2010
Derzeit mühen sich wieder Millionen Bürger durch die zahlreichen Formulare und Anlagen der Einkommensteuererklärung. Bis 31. Mai müssen die Unterlagen beim Finanzamt vorliegen. Im Dickicht von Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung werden gelegentlich Angaben vergessen. Damit verschenkt der Steuerzahler womöglich bares Geld oder macht sich im schlimmsten Fall strafbar. Die aktuelle Steuersünder-Debatte sorgt bei vielen Steuerzahlern zusätzlich für Verunsicherung. „Die häufigsten Fehler werden bei den Angaben zu Kapitalerträgen gemacht“, sagt Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Steuerexpertin und Rektorin der SRH Hochschule Calw. In diesem Jahr wird es besonders interessant, weil erstmals die seit dem 1. Januar 2009 geltende Abgeltungssteuer eine Rolle spielt. „Eigentlich müssen Kapitalerträge jetzt nicht mehr erklärt werden, weil Banken, Sparkassen und Versicherungen die 25 %-ige Steuer einbehalten und ans Finanzamt abführen“, so Ossola-Haring. „Aber auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen.“ Werden Einnahmen irrtümlich nicht erklärt oder Ausgaben zu hoch beziffert, sollte unbedingt berichtigt werden, um sich nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen. Solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, können alle Angaben korrigiert werden.
Einfache Tipps für mehr Geld in der Tasche
Zahlreiche Steuerprogramme und -ratgeber liefern Hinweise, wie Steuern gespart werden können. „Viele Menschen wissen nicht, dass sie zum Beispiel Handwerkerleistungen, Fachbücher oder Arbeitskleidung absetzen können, wie die Kosten für Steuerratgeber und -software übrigens auch“, so Ossola-Haring. Nachdem die Pendlerpauschale wieder für jeden Entfernungskilometer gilt, sollte derjenige, der 14 Kilometer oder mehr zur Arbeit hat, die Fahrten steuerlich geltend machen. „Am besten ist es, sich gleich am Jahresanfang einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Damit haben Arbeitnehmer monatlich mehr Geld in der Tasche und müssen nicht warten bis sie die Steuererklärung abgegeben haben“, rät Ossola-Haring.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Nicht jeder Bürger ist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zum Beispiel Arbeitnehmer, die keine weiteren Einkünfte und keine Sonderausgaben haben, denen also der Arbeitnehmerfreibetrag von 920 Euro und der Sonderausgaben-pauschbetrag ausreichen, brauchen nicht ans Finanzamt zu berichten. „Das sollte jedoch im Einzelfall genau geprüft werden“, sagt Ossola-Haring, „denn in den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand“. Wer sich trotz aller Tipps und Ratgeber nicht sicher ist, ob die Angaben in seiner Einkommensteuererklärung stimmen, kann sich an das zuständige Finanzamt wenden. Sie sind verpflichtet Auskunft zu geben und den Steuerzahlern einen Weg durch das Dickicht zu weisen.
Die SRH ist ein führender Anbieter von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen. Sie betreibt bundesweit private
Hochschulen, Bildungszentren, Schulen und Krankenhäuser. Vorstandsvorsitzender ist Prof. Klaus Hekking. Mit 8.000 Mitarbeitern betreut die SRH 250.000 Bildungskunden und Patienten im Jahr und erwirtschaftet einen Umsatz von 600 Mio. €. Zur SRH Kliniken GmbH gehören sieben Krankenhäuser mit 2.800 Betten in Baden-Württemberg und Thüringen. Der Unternehmensverbund steht im Eigentum der SRH Holding, einer gemeinnützigen Stiftung mit Sitz in Heidelberg. Ziel der SRH ist es, die Lebensqualität und die Lebenschancen ihrer Kunden zu verbessern.
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