(firmenpresse) - Die Bindan GmbH & Co. KG hatte im Zusammenhang mit dem Werbetrailer der discount-zeitarbeit.de zunächst eine "Einstweilige Verfügung" und später eine Klage wegen einer "wettbewerbswidrigen Verunglimpfung" gegen die discount-zeitarbeit.de erwirkt.
Unmittelbar nach der "Einstweiligen Verfügung" hatte die discount-zeitarbeit.de, welche Ihren originellen Werbetrailer als Satire verstanden wissen möchte, die beanstandeten Passagen entfernt und war daher konstatiert über das Vorgehen von Bindan GmbH & Co. KG, die trotz dieses Entgegenkommens gerichtlich Schadensersatz begehrte.
In dem jetzt ergangenen Urteil des Landgerichts Bremen erzielte die discount-zeitarbeit.de einen Teilerfolg. Die Klage wurde teilweise abgewiesen. Trotz dieses Teilerfolges wird die discount-zeitarbeit.de das Urteil des Landgerichts Bremen nunmehr durch das zuständige Oberlandesgericht Bremen überprüfen lassen.
Dank der medialen Wirkung, unterstützt durch die verschiedensten Verbände, Fernsehbeiträgen, Tageszeitungen und Wirtschaftsblättern freut sich die discount-zeitarbeit.de über den enormen Zuspruch aus der mittelständischen Zeitarbeit, hunderten von Kundenbetrieben und unzähligen qualifizierten Bewerbern.
Es zeigt sich immer mehr, dass der überwiegende Teil der Menschen in Deutschland unsere Botschaft richtig interpretiert.
Die discount-zeitarbeit.de ist angetreten, um die Vielfalt des deutschen Zeitarbeitsmarkte zu erhalten, bzw. auszubauen, indem Sie durch Ihr patentiertes System die Interessen von Kunden, Zeitarbeitsbetrieben (mit satirischem Verständnis) und Bewerbern zum Wohle aller in Einklang bringt.
Die discount-zeitarbeit.de spart nur bei sich - nicht an den Löhnen.
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