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bvbf: Rauchwarnmelder - Ab 1. Mai 2010 sind auch in Bremen"elektronische Schutzengel"in Neubau-Wohnungen Pflicht

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(firmenpresse) - Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben mehrheitlich den Einbau in Wohnungen vor - Defizite bestehen regional fort


Kassel. - Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht ab dem 1. Mai 2010 auch in der Hansestadt Bremen für Wohnungen eine in der Landesbauordnung verankerte Rauchwarnmelderpflicht. Dies wird vom bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. ausdrücklich begrüßt.

Bis spätestens 2015 müssen in Bremen auch alle Wohnungen in Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Wohnungsbesitzern, es sei denn, die Eigentümer übernehmen die Verpflichtung selbst. Mit der Entscheidung des Bremer Senats hat nun die Mehrzahl der Bundesländer den Ernst der Lag erkannt und dem vorbeugenden Brandschutz einen wertvollen Dienst erwiesen. In Niedersachsen ist derzeit ein Regierungsentwurf in Vorbereitung.

Vor diesem Hintergrund mahnt der bvbf die verbleibenden sechs Bundesländer an, ebenfalls eine entsprechende Regelung zu treffen, die ganz konkret - und ohne großen finanziellen Aufwand - Menschenleben retten kann. Umso unverständlicher ist es, dass immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung auf die Eigeninitiative von Wohnungseigentümern und Mietern angewiesen bleibt.

bvbf: Bürger in sechs Bundesländern sind weiterhin ohne Schutzvorschrift

"Ausgerechnet in der Bundeshauptstadt Berlin sowie den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Brandenburg und Sachsen ist der Bürger weiterhin auf sich alleine gestellt und muss selbst für ausreichenden Brandschutz sorgen", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. "Wir raten deshalb den Menschen in diesen Bundesländern dringend dazu, Rauchwarnmelder und ergänzend auch Feuerlöscher auf freiwilliger Basis zu installieren - zur eigenen Sicherheit."





Beispielhaft heißt es in der - bereits 2003 erlassenen - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Geeignete Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute anbieten. Sie bieten zudem eine professionelle Beratung und übernehmen auch die regelmäßige Wartung der Geräte. Adressen lokaler Anbieter können beim bvbf (Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel) erfragt und im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.04.2010 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
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Familie & Kinder


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