(firmenpresse) - München/Berlin, 29.04.2010. Am Freitag, den 30.04.2010, findet ab 10.00 Uhr der erste Verhandlungstag im Kapitalanlegermusterverfahren des VIP 4-Medienfonds gegen die UniCredit Bank AG (frühere HypoVereinsbank AG) und den Initiator Andreas Schmid statt.
Das OLG München hat einen straffen Terminplan vorgesehen. Die weiteren Verhandlungen finden am 07.05., 11.05., 18.05., 21.05., 15.06. und 18.06.2010 statt. Während am 30.04.2010 wohl noch vornehmlich allgemeine Fragen erörtert werden, sind für die folgenden Verhandlungstage, insbesondere für den 21.05.2010, spannende Zeugenvernehmungen zu erwarten.
Nach Einschätzung der Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte ist mit einem schnellen Musterentscheid in den nächsten 3 Monaten zu rechnen. Zudem könnte das Verfahren dazu führen, dass die Banken ihr bisheriges Vergleichsangebot zumindest gegenüber den Anlegern deutlich verbessern, die das bisherige Angebot nicht angenommen hatten. Damit wird dieses Musterverfahren nach wie vor für rund Tausend Kläger interessant bleiben, die in die VIP 3 und VIP 4-Medienfonds investiert hatten.
Hintergrund ist, dass die Banken nach vierjähriger Verfahrensdauer den VIP-Anlegern zwar einen Vergleich angeboten haben, dieser aber von vielen Klägern als zu nachteilig empfunden wurde. Bei diesem Vergleich erhalten die Anleger zwar eine Ausgleichszahlung, diese aber frühestens Ende 2014, möglicherweise auch erst viele Jahre später. Da keinerlei Verzinsung angeboten wird, ist der abgezinste Gegenwert wesentlich niedriger. Steuerliche Schäden werden gar nicht erstattet. Zudem besteht nach Einschätzung der Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte die Gefahr, dass die von den Banken versprochene "Kapitalerhaltung" um bis zu 20 % gekürzt wird.
Rechtsanwalt Kälberer: "Angesichts der aus unserer Sicht massiven Fehler des VIP 4-Emissionsprospektes rechnen wir mit einem positiven Musterentscheid. Damit werden wir einem wirklich guten Vergleich beim VIP 4-Medienfonds, aber auch beim VIP 3-Medienfonds ein großes Stück näher kommen."
Das Kapitalanlegermusterverfahren bei VIP 4 dürfte auch richtungweisend für das Kapitalanlegermusterverfahren bei VIP 3 sein. Die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte vertritt dort den Musterkläger, bei VIP 4 wird die Musterklägerin von der Münchener Kanzlei Mattil vertreten.
Kälberer & Tittel Rechtsanwälte hat sich auf die bundesweite Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Schon vor der Kanzleigründung im Jahr 2004 waren die Gründungspartner Dietmar Kälberer und André Tittel in diesem Rechtsgebiet tätig. Seither hat die Kanzlei einige richtungsweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes herbeigeführt. Mit mittlerweile acht Rechtsanwälten zählt Kälberer & Tittel zu den renommierten Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts und wird häufig von der Fachpresse empfohlen. Kälberer & Tittel vertritt ausschließlich Investoren, keine Banken oder andere Finanzdienstleister.
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