(firmenpresse) - Immer mehr Menschen gehen zum Schönheitschirurgen. Die Schönheitschirurgie hat in den letzen Jahren einen enormen Boom verzeichnen können. Aber nicht nur die Zahl der Patienten steigt, sondern auch die Zahl der Ärzte, die plastisch-ästhetische Schönheitsoperationen anbieten. Damit aber auch der Wettbewerb unter den Ärzten. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher, die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes beschlossen.
Das Portal der Schönheit informiert Patienten und Ärzte über die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes. Die Änderungen sind zum 1. April 2006 in Kraft getreten und wirken sich unmittelbar auf alle Ärzte, die Schönheitsoperationen (plastisch-ästhetische Eingriffe) anbieten, aus.
Was bedeutet das im Einzelnen?
1. Ärzte dürfen nicht mehr mit Vorher/Nachher Bildern werben. Auch die Werbung mit schematischen Abbildungen sind untersagt.
2. Schönheitsoperationen dürfen nicht mit Preisangaben beworben werden.
3. Ärzte, die in der plastisch-ästhetischen Chirurgie tätig sind, dürfen sich künftig nicht in Arbeitskleidung oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werbend darstellen.
Dieses Gesetz gilt ausschliesslich für Ärzte, die in Deutschland praktizieren. Im europäischen Ausland (zum Beipsiel Schweiz oder Polen) dürfen Ärzte weiterhin mit Vorher/Nachher Bildern werben.
Verstossen Ärzte gegen dieses Gesetz, drohen Bussgelder von bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Seite: http://www.portal-der-schoenheit.de
Das Portal der Schönheit bietet zudem die Möglichkeit nach qualifizierten Fachärzten zu suchen. Mit über 800 Fachärzten bietet das Portal der Schönheit deutschlandweit die grösste Datenbank im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Die Möglichkeit, nach einem geeigneten Facharzt zu suchen, erhalten Sie hier: http://www.portal-der-schoenheit.de/Arztsuche/Arztsuche.php