(firmenpresse) - Hamburg, den 10. Mai 2010. Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.
Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
In Deutschland leben bis zu 50.000 Mädchen, die von der Gewalt genitaler Verstümmelung bedroht sind. Bis zu 80% der gefährdeten Kinder werden tatsächlich der Verstümmelung
unterworfen.
Da Genitalverstümmlung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt und die Gefahr für die gefährdeten Mädchen sehr konkret ist, muss der Staat seine Schutzpflicht erfüllen.
Bislang werden bis auf wenige Einzelfälle keinerlei Schutzmaßnahmen für diese Kinder getroffen, obwohl die gesamte Gruppe der gefährdeten Mädchen dem Staat bekannt ist.
Durch dieses Unterlassen trägt der deutsche Staat sogar eine Mitschuld an den Verbrechen.
Grundsätzlich erfüllen alle Opfer von Genitalverstümmelung, die zum Tatzeitpunkt in Deutschland lebten, die wichtigste Anspruchsvoraussetzung für eine staatliche Entschädigung:
Sie sind durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff gesundheitlich geschädigt worden.
Auch wenn die Mädchen für die Tat ins Ausland gebracht wurden, bleibt der Anspruch auf Entschädigung – zumindest teilweise – bestehen.
Die individuellen Entschädigungsleistungen umfassen neben Heilbehandlungen auch Lohnersatz-Zahlungen und einkommensunabhängige Renten bei bleibenden Schädigungsfolgen.
SOS FGM setzt sich mit einem Notruf und Beratungsangebot für den konkreten Schutz von Mädchen ein – aber ebenso für die Rechte der Opfer, indem sie über ihren Anspruch auf
Entschädigung informiert und bei der Durchsetzung ihres Entschädigungsanspruchs unterstützt werden (z.B. durch Vermittlung engagierter Opferanwälte).
Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
PF 304144
20324 Hamburg
Kontakt: Simone Schwarz, Pressesprecherin
Tel.: 040 – 80 79 69 44
eMail: info(at)taskforcefgm.de
WebSeite: www.taskforcefgm.de
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