PresseKat - ERGO-Verbraucherinformation"Organspende geht jeden an"

ERGO-Verbraucherinformation"Organspende geht jeden an"

ID: 198356

Informatives zum Tag der Organspende am 5. Juni 2010

(firmenpresse) - Laufend warten mehrere tausend schwerkranke Menschen auf eine Organspende, die ihnen die Chance auf ein neues Leben eröffnen kann. Allerdings stehen deutlich weniger Spenderorgane zur Verfügung als benötigt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von mangelnder Information über ethische Vorbehalte bis hin zu grundsätzlicher Ablehnung. Mit dem "Tag der Organspende 2010" am 5. Juni wollen mehrere Selbsthilfeverbände auf das Thema aufmerksam machen. Die DKV Deutsche Krankenversicherung informiert vorab über die rechtlichen und medizinischen Hintergründe.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind in Deutschland nur relativ wenige Menschen bereit, selbst Organspender zu werden. Die Spenderzahlen stagnieren damit seit Jahren auf niedrigem Niveau - eine schlechte Nachricht für alle, die dringend auf eine neue Niere, eine Leber oder ein Herz hoffen. Zu den Ursachen für die Zurückhaltung potenzieller Organspender zählen neben mangelnder Information auch viele Ängste: Wird wirklich alles für mich getan, wenn ich als potentieller Organspender schwer verletzt im Krankenhaus liege? Bin ich vor unseriösen Organhändlern geschützt? Verträgt sich eine Organspende mit meiner religiösen Anschauung? "Dabei unterliegen Organspenden strengen gesetzlichen Regeln", betont Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. In Deutschland gilt hierfür das Transplantationsgesetz.


Schriftliche Bereitschaft

Mit einem Organspendeausweis oder einem Zusatz in der Patientenverfügung erklärt man seine Bereitschaft zur Organspende. Diese Vereinbarung ist nicht unumstößlich: Wer sich im Laufe seines Lebens anders entscheidet, kann bestimmte Organe ausschließen oder den Ausweis einfach komplett vernichten. Bei einem Vermerk zur Organspende in der Patientenverfügung empfiehlt es sich, rechtlich gesicherte Formulierungen zu verwenden, wie sie beispielsweise das Bundesjustizministerium unter http://tinyurl.com/ydlakfb anbietet.






Lebendspende

Grundsätzlich wird bei Organspenden zwischen Lebendspenden und "postmortalen" Organspenden unterschieden. Eine Organspende zu Lebzeiten ist in Deutschland nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen, erlaubt. Eine unabhängige Gutachterkommission gewährleistet, dass die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen erfolgt und dass für den Empfänger zum Termin der geplanten Übertragung kein postmortales Organ zur Verfügung steht, da der Organspende nach dem Tod generell Vorrang gegenüber einer Lebendspende gewährt wird. Besonders wichtig dabei ist zudem, dass die Organabgabe für den Spender gesundheitlich vertretbar ist. Zu den häufigsten Lebendspenden gehört die Transplantation einer Niere oder von Teilen der Leber.


Postmortale Organspende

Nach aktuellem Stand der Medizin können postmortal, also nach Feststellung des Hirntods, Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie Gewebe entnommen und Kranken transplantiert werden. Dazu muss der Verstorbene über einen Organspendeausweis verfügen oder seine Einwilligung in die Organspende im Rahmen einer Patientenverfügung angegeben haben. Erst wenn diese schriftliche Zustimmung vorliegt, ist eine Entnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden darüber informiert, können jedoch keine eigene Entscheidung darüber treffen. Fehlt hingegen der Ausweis oder die schriftliche Einwilligung, wird in der Regel die Familie hinzugezogen und befragt, ob sie einer Organentnahme zustimmt - unter Berücksichtigung des ihnen bekannten oder mutmaßlichen Wunsches des Verstorbenen. "Daher ist es wichtig, innerhalb der Familie rechtzeitig über das Thema ?Organspenden" zu sprechen", rät Dr. Reuter.


Medizinische Sicherheit

Beim Thema Organspende ist vor allem die Frage angstbesetzt, ob im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung bei Vorliegen eines Organspendeausweises auch wirklich alles medizinisch Notwendige für den Patienten getan wird. "Voraussetzung für eine Organentnahme ist - neben einer Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen - dass nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zwei unabhängige Neurologen ein vollständig irreversibles Hirnversagen (Hirntod) feststellen", erläutert der Mediziner der DKV die Hintergründe. "Zuvor ist es alleiniges Ziel aller Ärzte, das Leben des Patienten zu retten - dies gebietet schon der hippokratische Eid jedes Arztes." Die dabei tätigen Intensivmediziner haben zudem mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun, ein Interessenkonflikt ist daher ausgeschlossen.


Persönliche Entscheidung

Organspenden retten Leben - diese Aussage ist sicherlich unumstritten. Dennoch fällt die Entscheidung, eigene Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen, vielen nicht leicht. Wer dieser schwierigen Frage daher ausweicht, sollte wissen: In Deutschland warten aktuell über 10.000 Kranke auf ein Spenderorgan - und jedes einzelne rettet unter Umständen ein Menschenleben.
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Datum: 10.05.2010 - 14:47 Uhr
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