Es ist passiert – die Ehefrau, Mutter und Hauptbezugsperson der Kinder, hat sich getrennt. Für den verlassenen Ehemann und Vater ergeben sich nun viele Probleme. Einige davon werden sich im Laufe der Zeit lösen lassen, andere erfordern sofortiges Handeln. Vor allem, was die Kinder betrifft. Annette Schütz, Fachanwältin für Familienrecht, rät zu sofortiger Regelung des Umgangs.
(firmenpresse) - Walsrode. Die Welt der Kinder wird durch eine Trennung in ihren Grundfesten erschüttert. „Vielfach kommen die Eltern in bester Absicht überein, die Kinder erst einmal zur Ruhe kommen zu lassen, um dann den Umgang zu regeln“, so Annette Schütz. Dies sei jedoch weder für die Kinder noch für jenen Elternteil ratsam, bei dem die Kinder nicht leben werden. Auch während der Lebensumstellung auf das Leben alleine mit der Mutter oder mit deren neuem Lebensgefährten, sei es wenig hilfreich für die Kinder, den Umgang mit dem Vater aufzuschieben: „Selbst wenn dieser die ersten Wochenenden mit seinen Kindern in seiner uneingerichteten Wohnung kampieren muss ist dies einer mehrmonatigen Kontaktpause unbedingt vorzuziehen. Je kleiner die Kinder sind, desto mehr muss der Vater darauf achten, den durch das familiäre Zusammenleben aufgebauten Kontakt mit den Kindern nicht zu verlieren.“
Bereits durch eine zwei- bis dreimonatige Kontaktpause finde sich der Vater in der gleichen Lage wieder wie ein Mann, der nie mit Mutter und Kind zusammengelebt hat: Er muss sich um des Kindes willen einer langsamen Anbahnung der Besuchskontakte unterziehen, möglicherweise sogar unter Begleitung durch das Jugendamt. Dem Vater schulpflichtiger Kinder, so Schütz weiter, stehe der Umgang mit seinen Kindern an jedem zweiten Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend zu. Außerdem könne er die Kinder für die Hälfte aller Schulferien und für die zweiten aller hohen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) zu sich nehmen. Bei jüngeren Kindern oder Kindern, die über das normale Maß hinausgehende Schwierigkeiten beim Umgang zeigen, sollten diese Umgangszeiten an ihre Bedürfnisse angepasst werden: „Ansonsten ist dem Vater zu raten, jede mögliche Minute des Umgangs wahrzunehmen.“
Schütz berichtet von Erfahrungen aus ihrer Kanzlei: „Der Mutter den durch die Besuchswochenenden entstehenden Freiraum nicht zu gönnen und in männlicher Eifersucht durch Nichtwahrnehmung der Besuchswochenenden dafür zu sorgen, dass die Mutter durch die ständige Anwesenheit der Kinder keinen neuen Partner finden kann, ist für das Verhältnis der Kinder zum Vater außerordentlich schädlich.“ Ebenso wenig sollte sich der Vater durch freundliche Entlastungsangebote der Mutter davon abhalten lassen, sich um die Alltagsprobleme der Kinder zu kümmern. Elternabende, Hausaufgabenhilfe an den Wochenenden, Wahrnehmen von Sportterminen der Kinder tragen dazu bei, den Kindern die neue Situation zu erleichtern. „Es ist verständlich, dass die Wellen direkt nach einer Trennung zunächst einmal hoch schlagen. Doch so wie es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung gibt, gibt es auch eine einvernehmliche Umgangsregelung. Es geht um die Konzentration auf das Machbare – schließlich bleibt man auch nach der Trennung ein Elternpaar.“
Annette Schütz ist Fachanwältin für Familienrecht.
Annette Schütz
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