(firmenpresse) -
Ob neue Isolierung oder modernere Dachfenster - laut einem neuen Gesetz dürfen Privatpersonen Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen von der Steuer absetzen. Dies gilt allerdings nur für die Privatwohnung und für den Arbeitslohn des Handwerkers, nicht für die Materialkosten. Immerhin können vom Hausbesitzer bei einer Höchstgrenze von 3000 Euro, 600 Euro geltend gemacht werden! Das sind erfreulicherweise ganze 20 Prozent, die sich so einsparen lassen. Die neue Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerklichen Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmässige Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen an Haus oder Wohnung handelt.
Gerade bei den Hausdächern wird bei manchem Hausbesitzer an der falschen Stelle gespart. Schlecht isolierte Dächer oder Dachfenster, die Feuchtigkeit durchlassen, schaden dem ganzen Haus in seiner Substanz. Wer die daraus resultierenden Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbefall verhindern will, sollte sich frühzeitig um eine Sanierung bemühen. Da diese nun steuerlich absetzbar ist, kann der Eigentümer prinzipiell gleich zweifach Geld sparen. Durch eine bessere Isolierung sinken nämlich auch die Heizkosten - und das ist gerade in Zeit ständiger Verteuerung von Heizöl ein Segen!
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