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Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl als versicherte Gefahr

ID: 201001

Die Hausratversicherung schützt unser Hab und Gut gegen Gefahren wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Doch nicht jeder Haushalt verfügt über eine Hausratversicherung.

(firmenpresse) - Monatliche Zahlungen und Kosten einer Wohnung oder eines Hauses verschlingen viel Geld im Monat. Viel wird auch in Einrichtungsgegenstände und Ausstattung der Wohnung investiert. Dieses ist Grund genug, das Hab und Gut ausreichend mit einer Hausratversicherung gegen die Gefahren des Alltages zu sichern.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung gehört der Einbruchdiebstahl. Dieses umfasst auch den Raub und den Vandalismus. Hierfür ist Voraussetzung, dass der Einbruchdiebstahl in einen Raum der Wohnung oder des Hauses erfolgt. Auch der Aufbruch eines Behältnisses fällt mit in den Versicherungsschutz.

Wenn ein Täter sich Zugang zu der Wohnung oder dem Haus mit falschen Schlüsseln oder Einbruchwerkzeug verschafft, ist der Einbruchdiebstahl nach § 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung gegeben. Allerdings muss bei einem falschen Schlüssel der Nachweis der unrechtmäßigen Anfertigung erfüllt werden.

Dringt ein Täter in die Wohnung ein, indem er vorher die Schlüssel durch einen Raub an sich gebracht oder diesen dem Wohnungseigentümer entwendet hat, ist der daraus resultierende Schaden ebenfalls versichert. Auch wenn ein Täter sich unbemerkt in ein Gebäude einschleicht und dort verborgen hält, fällt der Diebstahl in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.

In den unglücklichsten Momenten erwischt der Wohnungseigentümer den Täter auf frischer Tat. Wenn dieser nun Gewalt gegen den Wohnungseigentümer anwendet oder ihn diese mit der Gefährdung für Leib und Leben androht, leistet die Hausratversicherung ebenfalls.

Auch Fahrräder sind gegen Einbruchdiebstahl versichert, hingegen muss der einfache Diebstahl des Fahrrades durch eine separate Klausel mit versichert werden. Auch der Trickdiebstahl gehört nicht zum Versicherungsschutz, z. B. wenn im Urlaub eine Uhr vom Handgelenk entwendet wird.





Hingegen gehört der Vandalismus wieder zum Versicherungsschutz, denn nicht selten verwüsten Täter die Wohnung aus Wut darüber, keine wertvollen Gegenstände gefunden zu haben. Auch ist für die Hausratversicherung nicht von Bedeutung, ob beim Vandalismus überhaupt Gegenstände entwendet wurden.

Beim Raub wird Gewalt gegen Leib und Leben angewendet. Wenn der Versicherungsnehmer Sachen unter Androhung von Gewalt dem Täter herausgibt, sind die betreffenden Gegenstände versichert.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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Datum: 18.05.2010 - 14:47 Uhr
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