Die Temperaturen steigen, der Frühling steht vor der Tür. Höchste Zeit also, das Motorrad wieder auf Vordermann zu bringen. Und zum Saisonstart stellt sich alljährlich auch wieder die Frage, wo das Motorrad optimal versichert werden kann.
(firmenpresse) - Grundsätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Motorradversicherung sowie ein Einblick in den Versicherungsschein der aktuellen Police. Möchte der Motorradbesitzer die bestehende Motorradversicherung kündigen, um zu einem billigerem, günstigerem oder preiswerterem Versicherer zu wechseln, bestehen dafür vier Möglichkeiten.
Die Kündigung der Motorradversicherung zum Vertragsablauf
Die Motorradversicherung wird für maximal ein Jahr abgeschlossen. Der Ablauf des Vertrages ist i.d.R. der 1. Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor Ablauf, schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Folglich muss bei einem Vertragsablauf zum 1. Januar die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Ein Einschreiben ermöglicht dabei die größere Sicherheit über die erfolgreiche Vertragsbeendigung der Motorradversicherung.
Achtung: Bei einer Saisonzulassung weicht der Vertragsablauf zum 01.01. eines jeden Jahres oftmals ab. Die Prüfung des aktuellen Versicherungsscheins zur Motorradversicherung ist folglich auch an dieser Stelle von besondere Wichtigkeit.
Sonderkündigungsrecht der Motorradversicherung bei Beitragserhöhung bzw. Tarifänderung
Hat der Versicherer den Beitrag für die Motorradversicherung erhöht bzw. den Tarif geändert, muss er den Motorradbesitzer darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung informieren. Es besteht dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Information ein besonderes Kündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall zur Motorradversicherung
Hat der Versicherer nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Schaden reguliert oder abgelehnt, besteht für den Motorradbesitzer ein sofortiges Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Regulierung bzw. Ablehnung des Schadens.
Versichererwechsel der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel
Sobald das Motorrad verkauft und anschließend ein anderes Motorrad angeschafft wurde, kann auch der Versicherer gewechselt werden. Die schadenfreie Zeit und die damit erworbenen Schadenfreiheitsklasse werden in den neuen Vertrag übernommen.
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