(firmenpresse) - Für die meisten Unternehmen stellt es eine organisatorische Herausforderung dar, doch vielen Arbeitnehmern ist es noch weitgehend unbekannt.
Die Rede ist vom Pflegezeitgesetz, welches den Beschäftigten das Recht gewährt, bei akut aufkommender Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen bis zu 10 Tagen von der Arbeit mit sofortiger Wirkung freigestellt zu werden. Doch damit nicht genug: Arbeitnehmer, welche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf 6-monatige Pflegezeit haben, müssen dies dem Arbeitgeber lediglich 10 Tage vorher ankündigen.
Für die betroffenen Arbeitgeber bedeutet dies konkret, die Herausforderung zu meistern, entsprechende Aufgaben des fernbleibenden Arbeitnehmers in kürzester Zeit neu zu organisieren bzw. die frei werdende Position neu zu besetzen – zeitweise versteht sich. Denn selbstverständlich gewährt das junge Gesetz Mitarbeitern für die Dauer der Inanspruchnahme der Pflegezeit Kündigungsschutz. Auf der anderen Seite bietet es Arbeitgebern jedoch auch die Möglichkeit, Eigenkündigungen von Mitarbeitern aufgrund eintretender Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger zu vermeiden.
Die Pflegezeit mag für manch einen Arbeitgeber ein Fluch sein. Doch ist es ein Segen für all diejenigen, welche es verstehen, die Vorteile daraus zu erkennen, anstatt sie zu verachten.
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81241 München
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Tel.: +49 (0)89 / 700 76 58-50
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E-Mail: info(at)compleo.de
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