Vertragsrisiken zu erkennen und von vornherein so gering wie möglich zu halten, gilt als oberstes Gebot bei der Gestaltung von Verkaufsverträgen im Anlagenbau.
(firmenpresse) - Der Abschluss von Verkaufsverträgen im Maschinen- und Anlagenbau hat in den meisten Fällen Monate an Vorarbeit durch die jeweiligen Vertriebsprofis in Anspruch genommen. Kommt es zu der ersehnten Unterschrift unter einem Vertrag, müssen bei aller Freude über den besiegelten Deal immer auch die zukünftigen Leistungsdetails und deren frist- bzw. vertragsgemäße Erbringung im Auge behalten werden. Vor allem die Protagonisten beim Abschluss umfangreicher internationaler Großprojekte im Industrieanlagenbau sollten die potentiellen Risiken gut kennen. Denn die Haftung erstreckt sich oft nicht nur auf die eigene Leistung, sondern auch auf die nachgelagerter Auftragnehmer. Durch Stillstand können gewaltige Schäden verursacht werden.
Dr. Frank Schmitz, Rechtsanwalt der Kanzlei Coeler Legal aus Hamburg und Fachmann auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung im Maschinen- und Anlagenbau, weist daher auf ein gut durchdachtes und alle Eventualitäten einschließendes Risiko Management hin. "Wer potentielle Risiken erkennt und zudem richtig bewertet, hat sehr gute Chancen, einen Vertrag unter Berücksichtigung der entsprechenden Mittel und Maßnahmen gegen alle inhaltlichen und haftungsrelevanten Gefahren abzusichern", so Schmitz. Das gilt insbesondere bei Verträgen nach angelsächsischem Muster, die eine Vielzahl von Detailregelungen erlauben, aber auch bei FIDIC-Verträgen.
Eine Maßnahme, so Schmitz, ist die Einigung über Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse für bestimmte Risiken. Diese spielen nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Anlagengeschäft eine existentielle Rolle. Denn dort, wo Vertragsbestandteile dank Vertragsfreiheit so individuell wie nur möglich zu einem Gesamtpaket geschnürt werden, lassen sich Einzelrisiken gezielt mit vertraglich beschränkter Haftung minimieren. Zum Beispiel kann die Haftung für die technische Fertigstellung oder für einzelne Schäden auf die Contractors All Risk-Versicherung beschränkt werden, so dass eine darüber hinausgehende Haftung ausgeschlossen ist. Zudem sollte größtes Augenmerk auf die Pönalen bei Verzug und Nichterreichung bestimmter Milestones oder Leistungsparameter gelegt werden; wichtig ist hierbei auch die Vereinbarung von Nachbesserungspflichten vor Ersatzvornahme und Schadensersatz.
Die Absicherung gegen Risiken, die beim Abschluss von Anlagenbauverträgen erkannt werden, gehört also zu den grundlegenden Themen im Vertragsgeschäft. Dabei muss berücksichtigt werden, welche Risiken zu welchen Kosten abgesichert werden können oder sich überhaupt unter wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gesichtspunkten absichern lassen. Letztlich entscheidet die Höhe des jeweiligen Risikos - reine Vermögensschäden unterscheiden sich beispielsweise elementar von Schäden, die auf Fahrlässigkeit basieren - über die Möglichkeiten der Absicherung gegen Haftungsgefahren.
Wer also gezielt Haftungsrisiken aus dem Weg gehen will, um mögliche Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung von Terminen, unzureichender technischer Fertigstellung oder ähnlichen Haftungspotentialen mit der Unterschrift unter einem Anlagenvertrag rechtlich zu minimieren, sollte sich dem Thema mit hoher Wertschätzung und fachlicher Rechtsunterstützung widmen.
Zu Haftungsrisiken und Haftungsbeschränkungen im Maschinenbau, Anlagenbau sowie bei ähnlichen Geschäften mit erforderlichem hohen Risiko Management im Investitionsgütersegment informiert die Kanzlei Coeler Legal auf ihrer Website. www.coeler.com
COELER Rechtsanwälte Steuerberater wurde 1953 in Hamburg gegründet und betreut seitdem anspruchsvolle mittelständische Unternehmen, Konzerntochtergesellschaften und Privatmandanten in allen Fragen des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere bei Rechtsfragen mit internationalem Bezug. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Unternehmen in Wachstumsmärkte, aber auch in der Beratung ausländischer Unternehmen bei ihrem Engagement in Deutschland.
COELER Rechtsanwälte Steuerberater ist Mitglied in mehreren Netzwerken von Anwalts- und Steuerkanzleien mit Büros in fast allen Staaten der Welt. Die Mandanten können so bestmöglich im zunehmend komplexer werdenden internationalen Wirtschaftsverkehr vertreten werden.
Die Berater beherrschen mehrere Sprachen. Die Korrespondenz kann in Deutsch, Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch geführt werden.
www.coeler.com
orange°clou | Texter und PR-Agentur Bamberg
Rinco Albert
Holnsteinweg 26
96120
Bischberg
albert(at)orangeclou.de
0951-3017137
http://www.orangeclou.de