Eine Erfolgsgeschichte wird 40: Luftrettung in Deutschland
(pressrelations) - Bundespolizei und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) maßgeblich am Aufbau beteiligt
(Bonn/St. Augustin/Berlin-Schönefeld, 8. Juni 2010). Kaum eine Entscheidung hat so nachhaltig dazu beigetragen, den in Not geratenen Menschen in Deutschland zu helfen, wie die Entscheidung des Bundes im Jahr 1970, sich am Aufbau eines bundesweit flächendeckenden Netzes von Luftrettungszentren zu beteiligen.
Den Startschuss für dieses weltweit einzigartige Rettungssystem legte im November 1970 ein erfolgreiches Pilotprojekt mit dem Rettungshubschrauber Christoph 1 in München. Mit erheblicher finanzieller Unterstützung des ADAC sowie der Hilfe des Freistaates Bayern, der Allianz-Versicherung und des Bundesministeriums für Verkehr entstand so das Luftrettungsnetz.
Seit 1971 trägt das Bundesministerium des Innern (BMI) einen maßgeblichen Anteil an der Luftrettung, indem es den Ländern die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) über ihren originären Einsatz im Zivilschutz hinaus für die öffentlich-rechtliche Luftrettung zur Verfügung stellt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt dabei alle Aufgaben der Verwaltung wahr, die sich aus dem Betrieb ergeben. Dazu gehört die Beschaffung und Ausstattung der Hubschrauber ebenso wie die Ausbildung der Notärzte, die das BBK durch Einweisungsseminare für Ärzte in der Luftrettung unterstützt. An der Akademie für Krisenmanagement,
Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des Bundesamtes finden darüber hinaus Seminare zum "Qualitätsmanagement für Zivilschutz-Hubschrauber" statt.
Für Innenminister Dr. Thomas de Maizière steht die Luftrettung im Zeichen des aktiven und umfassenden Bevölkerungsschutzes: "Die orangefarbenen Hubschrauber des Bundes sind zwar grundsätzlich Maschinen für den Zivilschutz. Im Alltag aber sind sie praktisch täglich unterwegs, helfen Menschenleben zu retten und nehmen somit zusätzlich die wichtige Aufgabe der Luftrettung wahr."
Piloten und Mechaniker der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutzes) stellten seit 1971 den Flugbetrieb in bis zu 22 Luftrettungszentren sicher. Seit 1994 hat die Bundespolizei zehn Luftrettungszentren an den ADAC bzw. die DRF Luftrettung übergeben. Mit der Neubeschaffung von weiteren insgesamt 16 hochmodernen Zivilschutz-Hubschraubern des Typs EC 135 T2i durch das BBK im Jahre 2007 beteiligt sich der Bund weiterhin und dauerhaft an 12 Luftrettungszentren in Deutschland.
Von 1971 bis heute wurden in der Luftrettung rund 1,8 Millionen Rettungseinsätze geflogen; mehr als ein Drittel davon durch die Bundespolizei.
Geschichtlicher Hintergrund
Die ständig steigende Anzahl an Verkehrstoten in den 60er Jahren führte zu Überlegungen, mit welchen Mitteln dieser Entwicklung medizinisch begegnet werden kann. Wenngleich die Bundespolizei (damals Bundesgrenzschutz) und die Bundeswehr bei schweren Unglückfällen bereits häufiger zu Hilfe gerufen worden waren, galt es, eine Lösung zu finden, mit der ohne größeren Zeitverzug ein Notarzt und ein Rettungsassistent zur Unfallstelle gebracht werden konnten. Mit der Erklärung des Bundes, die Zivilschutz-Hubschrauber außerhalb ihrer Aufgaben im Zivilschutz den Ländern für Einsätze im Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen, wurde diese Möglichkeit geschaffen.
Seit 1970 ist sichergestellt, dass die Retter aus der Luft spätestens zwei Minuten nach einer Alarmierung auf dem Weg zum Patienten sind. Jeder Hubschrauber deckt von seinem Stationierungsort aus (i. d. R. Krankenhäuser) einen Radius von 50 bis 70 km ab. Die medizinische Ausstattung der Hubschrauber entspricht der eines Notarztwagens. Die Einsatzzeiten ? günstige Witterungs- und Sichtverhältnisse vorausgesetzt ? beginnen um 7.00 Uhr und enden mit Sonnenuntergang.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bbk.bund.de .