(firmenpresse) - Der 30.06.2006 ist nicht nur für Fussball-Deutschland ein wichtiger Termin, sondern auch für Existenzgründer. Das wird offensichtlich vergessen.
Wer nicht heute noch, den Antrag auf die "Ich-AG" von der Agentur für Arbeit ausgehändigt bekommt und demnach formal "Antrag gestellt" hat und gleichzeitig seine Selbstständigkeit bis heute beim Gewerbeamt/Wirtschaftsamt (für Gewerbetreibende) und beim Finanzamt (für Freiberufler) ordnungsgemäss angemeldet hat, der "fliegt" endgültig aus dieser letzten Runde raus.
Ab dem 01.08.2006 gilt der neue Gründungszuschuss, den Arbeitslose bei der Agt.f.Arbeit dann beantragen können. Der Gesetzesentwurf liegt vor. Es bestehen wenig Zweifel, dass es noch grosse Änderungen geben wird. In Zukunft informiert und erweitert der Berliner Unternehmensberater ok - Ziel erreicht! , Olaf Hoprich und Kerstin Neumann GbR, seinen Informationsservice auf der eigens dafür geschalteten Internetseite: www.gründungszuschuss.info . Selbstverständlich werden die Informationen über den Gründungszuschuss auch unter www.okzielerreicht.de weiterhin abrufbar bleiben.
Wer jetzt noch vor dem 01.07.2006 die "Ich-AG" beantragt hat, kann noch bis ca. Mitte 2009 mit der Förderung seine Unternehmung finanziell flankieren. Gerade für Frauengründungen war dieser Zuschuss lukrativ. Pauschal bewertet kann man feststellen, dass alle ALG I Bezieher, die weniger als ca. 1000 EUR Arbeitslosengeld monatlich bekommen haben, mit dem "Ich-AG" Zuschuss gut bedient waren. Hoffentlich hat jeder Gründungswillige, neben der Fussballweltmeisterschaft und unserem supertollen deutschen Team, auch den Fristablauf dieser Förderung und die Ankündigung des neuen Gründungszuschusses zum 01.08.2006 wahrgenommen. Seltsamerweise scheint trotzdem der Ansturm zum 30.06.2006 doch ziemlich ruhig gewesen zu sein.
Ein Ansturm auf den Gründungszuschuss ist nicht zu erwarten.
Der nächste wichtige Termin ist ab heute der 31.07.2006. Bis dahin kann man noch das Überbrückungsgeld beantragen. Interessant ist, dass Gründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen, den neuen Gründungszuschuss nicht beantragen können!
Für diese Betroffenen gilt eine befristete Übergangsregelung. Parallel zum eingeführten Gründungszuschuss kann damit das alte Überbrückungsgeld weiter beantragt werden.
So sollen Ungerechtigkeiten verringert werden.
Für Informationen und Hilfe steht das Team von ok - Ziel erreicht! bundesweit zur Verfügung. Tel.: 030/ 37591474.