PresseKat - EANS-News: Oberbank AG / Beschluss von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen

EANS-News: Oberbank AG / Beschluss von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu

machen

ID: 212341

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Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9
BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17. Juni 2010 beschlossen, von
der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der
Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm
beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4
und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.
Mai 2010. * Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11.Mai 2010 im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung. * Beginn des Rückkaufprogramms: 23.Juni
2010; voraussichtliche Dauer bis 25. Juni 2010. * Das
Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von
bis zu 20.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht
einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von
ca 0,08% und am gesamten Grundkapital von ca 0,07%. * Der geringste
beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an
der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die




Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der
Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. * Der Rückkauf erfolgt
über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen
Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in
erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält
sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige
Mitarbeiteraktionen zu verwenden. * Allfällige Auswirkungen auf die
Börsezulassung: Keine * Die Oberbank AG beabsichtigt, die
Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV
2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at], zu erfüllen.

Linz, am 17. Juni 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429
Stefan.haasbauer(at)oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Oberbank AG
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Rückfragehinweis:

Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429
Stefan.haasbauer(at)oberbank.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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Datum: 17.06.2010 - 15:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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