Hamburger Anlegerin klagt auf Schadensersatz/Widerruf bereits geschlossener Abfindungsvergleiche möglich/Millionenrisiko für die Deutsche Bank
(firmenpresse) - Hamburg, 21. Juni 2010. Die prospektierten Riesenräder des „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co sind nie gebaut worden, der Fonds steht kurz vor der Insolvenz. Die Klägerin aus Hamburg macht Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank geltend. Diese begründen sich unter anderem damit, dass diese Bank nicht nur die im Prospekt ausgewiesen 10 Prozent Eigenkapitalvermittlungskosten erhalten hat. Laut Prospekt hätte diese Zahlung der DBM Fonds Invest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zugestanden. Die Deutsche Bank hat darüber hinaus weitere 2 Prozent vom Zeichnungskapital erhalten, die nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien eine „schmiergeldähnliche Funktion“ haben, weil es sich um „umsatzabhängige Zahlungen“ handelt, die hinter dem Rücken des Anlegers aus seinen Zahlungen an die Bank zurückfließen. Anleger die schon das Abfindungsangebot angenommen haben, können aufatmen: Da die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist, können sie von einem „ewigen Widerrufsrecht“ Gebrauch machen.
Im Dezember 2006 zeichnete die Klägerin aus Hamburg auf Anraten ihres langjährigen Kundenberaters in der Hamburger Filiale der Deutschen Bank eine Beteiligung an dem „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG in Höhe von 10.000 Euro. Eine Tochtergesellschaft der Initiatorin unterbreitete ein Vergleichsangebot in Höhe von 60 Prozent des gezeichneten Kapitals, welches die Klägerin aber nicht annahm. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG: „Wir werden im Prozess nachweisen, dass die Deutsche Bank den Hals nicht voll genug bekommen konnte und sich zunächst geweigert hat, den Vertrieb des Fonds zu übernehmen, weil ihr die Provision von 10 Prozent zu niedrig gewesen ist. Die Deutsche Bank wollte mindestens 12 Prozent an dem Vertrieb verdienen und so hat man einen ‚Due Dilligence’ einer Deutsche Bank-Tochtergesellschaft erfunden, die dann zusätzlich mit weiteren 2 Prozent ‚vergütet’ worden ist.“
Merkwürdig ist allerdings, dass diese 2-prozentige Gebühr an die „Deutsche Immobilien und Leasing GmbH“ (DIL) laut Prospekt für „Konzeptprüfung, Marketingkonzept und Vertriebssteuerung“ berechnet wird, aber nur von den Anlegern bezahlt werden, die über die Deutsche Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG gezeichnet haben.
Gieschen: „Während bei allen anderen Anlegern ‚nur’ 10 Prozent der Investitionssumme für ‚Kapitalbeschaffungskosten’ verbraucht und damit nicht in die eigentlichen Projekte investiert werden konnten, wurden Anlegern, die über die Deutsche Bank gezeichnet haben, 12 Prozent ihrer Investitionssumme abgezogen. War die angebliche ‚Konzeptprüfung’ durch die DIL eine Dienstleistung, die für ‚Nicht-Deutsche-Bank-Kunden’ ohne Interesse gewesen ist oder hat es diese ‚Prüfung’ tatsächlich nie gegeben? Unsere Informationen legen nahe, dass hier gemauschelt worden ist, um der Deutschen Bank die verlangten 12 Prozent Vertriebsprovision zuzuschanzen. Offensichtlich mit dem gewünschten Erfolg: 80 Prozent der Anleger wurden in der Folgezeit über die Deutsche Bank geködert.“
Nach Bekanntwerden der desaströsen finanziellen Lage der Fondsgesellschaft hatten viele Anleger in den letzten Monaten ein Abfindungsangebot angenommen, das ihnen 60 Prozent des eingezahlten Kapitals zurückgebracht hat. Auf 40 Prozent Verlust bleiben diese allerdings sitzen. Das muss aber nicht so andauern.
Gieschen: „Die Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil dieses Abfindungsangebotes waren, sind nach unserer Prüfung fehlerhaft. Dies hat zur Folge, dass dem Anleger ein ‚ewiges Widerrufsrecht’ zusteht. Wer das Vergleichsangebot angenommen hat, kann jetzt die Entscheidungen in den Klageverfahren abwarten und bei positivem Ausgang gegebenenfalls noch nach Jahren von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für die Deutsche Bank bleibt damit ein Risiko von rund 200 Millionen Euro auch in den kommenden Jahren bestehen.“
ÜBER "KWAG • KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTS- UND ANLAGERECHT AHRENS UND GIESCHEN - RECHTSANWÄLTE IN PARTNERSCHAFT"
Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen schlossen sich im Juli 2005 mit zwei renommierten Berufskollegen aus Berlin als KTAG-Rechtsanwälte in überörtlicher Partnerschaft zusammen. Nach der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Hamburg Mitte 2007 wurde daraus die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft gegründet. Die Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen sind Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Die beiden erfahrenen Juristen waren vorher langjährig in verschiedenen anderen Kanzleien tätig. Sie haben zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit mit exzellenten Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen.
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