Prospektmängel liegen vor
(firmenpresse) - Hamburg, 24. Juni 2010. Die nun bekannt gewordenen Hausdurchsuchungen bei der ACI-Stammzelle in der Berliner Straße 7 in Gütersloh, Nordrhein-Westfalen, durchgeführt von der Staatsanwaltschaft Bielefeld – Fachreferat Wirtschaftsstrafsachen –, sind wohl nur ein weiteres trauriges Kapitel dessen, was einzelne Anleger der ACI II-VII Immobilienfonds erdulden müssen. Es steht zu befürchten, dass dieses jedoch nur die Spitze des Eisberges ist. Wie von der Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Hamburg schon vor Jahren publiziert, handelt es sich bei ACI augenscheinlich um ein Schneeballsystem. Als weiteres Indiz für diesen Verdacht kristallisiert sich nun heraus, dass auch der letzte Fonds, Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG, nur gegründet worden ist, um Kapital von Anlegern zu verschieben, nicht jedoch um es gewinnbringend einzusetzen. Da bei diesem Fonds die Prospekthaftung noch nicht verjährt ist, bereitet derzeit die Anlegerschutzkanzlei KWAG Prospekthaftungsklagen gegen ACI vor.
„Trick“ des Fonds war und ist, dass Anleger sich mit Einlagen durch Abtretung von Forderungen an das Auseinandersetzungsguthabens anderer ACI-Fonds beteiligen konnten. Selbstverständlich war damit der Fonds schon seit seiner Entstehung nicht wirtschaftlich handlungsfähig. Diese Tatsache verschleierte der „Lohmann-Clan“ in dem von ihm herausgegebenen Emissionsprospekt. Denn als Kapitalrückflusssumme wird ein Betrag in Höhe von 35,75 Millionen Euro angegeben. „Es stellt sich die Frage, wie solche Zahlen erreicht werden sollen, wenn der Fonds zum größten Teil aus nicht werthaltigen Forderungen besteht“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von KWAG Rechtsanwälte.
Den größten Verlust werden allerdings Anleger erleiden, die sich mit Bargeld beteiligt haben, denn das wurde mit wertlosen Forderungen verwässert. Mit ACI VII wird und wurde mithin Kapital vernichtet. Auch vermittelt es den Eindruck, dass der ACI VII nur dazu gegründet worden war, um enttäuschte Anleger der II – VI ACI-Reihe durch eine „Re-Investition“ ruhigzustellen. Durch die Re-Investition hatte ACI die Möglichkeit geschaffen, an sich fällige Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben des Jahres 2008 auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben.
Bei ACI haben sich etwa 8.000 Privatanleger mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 600 Millionen Euro beteiligt. Eine gewisse Berühmtheit erreichte ACI durch das sogenannte „Labeln" von Immobilienprojekten mit prominenten Persönlichkeiten wie Niki Lauda, Boris Becker und Michael Schumacher.
Über KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft:
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Lutz Tiedemann
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