(ots) - Die im Sparpaket der Bundesregierung geplante
Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs im
Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der
Unternehmensinsolvenzen führen. Darauf weist jetzt der Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hin. "Viele kleine
und mittlere Unternehmen müssten mit erheblichen Forderungsverlusten
rechnen", warnt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.
Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahme
Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr. Diese Erwartungen hält
der BDIU für unrealistisch. Spitz kritisiert: "Die Folgekosten werden
erheblich sein. Statt einer sinnvollen Sanierung wird es bei einem
Insolvenzverfahren vor allem um eine Liquidation der vorhandenen
Unternehmensmasse gehen. Steuereinnahmen von Unternehmen, bei denen
eine Sanierung möglich wäre, werden ausfallen. Betroffene
Gläubigerunternehmen geraten durch die Forderungsverluste selbst in
die Gefahr einer Insolvenz, was zu Steuerverlusten und steigenden
staatlichen Ausgaben für Soziales führt. Der Staat verschafft sich
durch das Fiskusprivileg lediglich für einen kurzen Moment finanziell
Luft und muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Steuerzahler umso
tiefer in die Tasche greifen. Das ist keine nachhaltige
Finanzpolitik, die gerade bei der aktuellen Kassenlage mehr als
notwendig wäre. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, das
Fiskusprivileg, das bereits 1999 abgeschafft worden ist, nicht wieder
einzuführen."
Durch das geplante Fiskusprivileg würden die öffentlichen
Finanzverwaltungen in einem Insolvenzverfahren bevorzugt befriedigt
werden. Da auch viele Kreditinstitute ihre Forderungen insolvenzfest
absichern, gingen die übrigen Gläubiger in aller Regel leer aus.
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