Übersetzungen aus deutscher Schrift und Sütterlinschrift.
(firmenpresse) - Nur Wenige haben sich in der Geschichte der Schrift einen so nachhaltigen Namen gemacht, wie der Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin. Seine Handschrift-Variante des altdeutschen Fraktur-Zeichensatzes war von 1915 bis 1941 Pflichtlernstoff an deutschen Schulen und schmückt deshalb auch heute noch so manches alte Poesiealbum oder Tagebuch. Weil manche Buchstaben - etwa das wie ein kippendes "z" dargestellte kleine "c" oder das dem britischen Pfundzeichen nicht unähnliche große "E" - auch für den heutigen Bildungsbürger kaum mehr zu entziffern sind, wirkt "Sütterlin" auf das Auge des Betrachters fast wie eine "Geheimschrift". An einigen westdeutschen Schulen wurde die alte Handschrift zwar noch bis in die achtziger Jahre gelehrt, doch wie so vieles, was nicht gebräuchlich ist, auch schnell wieder vergessen. Weshalb die Wenigsten mit den "alten Kritzeleien" ihrer Groß- und Urgroßmütter heutzutage etwas anzufangen wissen.
Nun mag dies im Fall des eher privaten Tagebuchinhaltes durchaus kein Nachteil sein (obwohl wir Menschen von Natur aus neugierig sind und liebend gerne Mäuschen spielen...); doch nicht selten wurden zu Beginn des letzten Jahrhunderts auch bindende Rechtsgeschäfte handschriftlich abgeschlossen - etwa im landwirtschaftlichen Bereich oder bei Pfandgeschäften. Häufig existieren auch über familiäre Angelegenheiten oder Verwandschaftsverhältnisse nur noch handschriftliche Aufzeichnungen, deren "Entschlüsselung" bisweilen Überraschungen parat hält, wie sie Ahnenforscher immer wieder erleben. Und wer weiß - vielleicht schlummert ja im alten Poesiealbum der Oma unbemerkt der Eintrag eines prominenten Zeitgenossen - ein "familiärer Schatz", der erst durch eine professionelle Übersetzung gehoben werden kann...
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