PresseKat - Landwirten droht Steuerfalle / Bundesrat will§ 6b EStG ändern

Landwirten droht Steuerfalle / Bundesrat will§ 6b EStG ändern

ID: 223025

(ots) - Landwirte, die Investitionsrücklagen gebildet
haben, um sie in sogenannte § 6b-Fonds zu investieren, müssen sich
beeilen. Der Bundesrat plant, diese beliebte Möglichkeit der
Reinvestition abzuschaffen. Das erfuhr Ratingwissen von Jürgen Jost,
Anbieter eines § 6b-Fonds in Garching bei München. Für ihre
Entscheidung, Gewinne in Fonds zu investieren hatten Landwirte bisher
maximal vier Jahre Zeit. Jetzt aber ist Eile geboten, denn dieser Weg
könnte ab Oktober 2010 versperrt sein. Das geht aus der Tagesordnung
der Bundesratsitzung am 9. Juli 2010 hervor.

Nach geltendem Recht ist es möglich, Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken und Gebäuden in spezielle geschlossene Immobilienfonds
zu investieren. Diese Fonds investieren in Immobilien und schütten
Gewinne aus der Vermietung an ihre Anleger aus. Nach einer Laufzeit
von 15 bis zwanzig Jahren werden die Immobilien verkauft und der
Erlös unter den Anlegern aufgeteilt. Der Vorteil der geltenden
Regelung für Landwirte wird in einer Vorlage für die Sitzung des
Bundesrats klar benannt: "Die Anleger erzielen durch die Ãœbertragung
der stillen Reserven einen Steuerstundungseffekt, der über mehrere
Jahrzehnte wirken kann."

Jürgen Jost vom §6b-Fonds Garching SLC2 rät: "Betroffene Landwirte
sollten ihren Steuerberater fragen, ob ihnen eine Versteuerung ihrer
Rücklagen droht, wenn sie auf die Investition in einen § 6b-Fonds
verzichten. Viel Zeit dafür bleibt nicht, denn möglicherweise ist ab
Oktober Schluss. Wer jetzt einen Fonds zeichnet, ist auf der sicheren
Seite."

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