(ots) - Hotelgäste, die im Urlaub früh morgens die
vermeintlich beste Liege am Pool mit einem Handtuch oder anderem für
sich reservieren und dann Stunden später ihren Anspruch auf den Platz
geltend machen, sind bei vielen Reisenden unbeliebt. Auch die
Hotelleitungen sehen diese Praxis meist äußerst ungern. Teilweise
wird sie sogar verboten oder eigens dafür Angestellte sammeln
ausgelegte Tücher wieder ein. Sie können zum guten Image der
Deutschen auf Reisen beitragen, wenn Sie auf die Reservierung einer
Sonnenliege verzichten.
Rücksichtnahme braucht keine amtliche Entscheidung
Die früher in ganz Deutschland einheitlich geregelte und amtlich
fest gelegte Mittagsruhe ist in manchen Bundesländern aufgehoben.
Dort braucht sie nur noch eingehalten zu werden, wenn dies in einer
Hausordnung oder in einem Mietvertrag steht. Wer Rücksicht auf seine
Mitmenschen nimmt, verschont sie dennoch unabhängig von amtlichen
Vorgaben zu bestimmten Uhrzeiten von Lärmbelästigungen wie Rasen
mähen, hämmern, bohren und Ähnlichem. Es ist höflich, in einem
Wohngebiet werktags morgens vor 8:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00
Uhr sowie abends nach 20:00 Uhr auf Ruhestörung zu verzichten. Dass
sich an Sonn- und Feiertagen jegliche Lärmbelästigung unabhängig von
amtlichen Bestimmungen verbietet, ist jedem rücksichtsvollen Menschen
ohnehin klar.
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Inge Wolff
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