(ots) - Der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) begrüßt
die Ergebnisse der Verhandlungskommissionen von NRW SPD und Bündnis
90/Die Grünen NRW im Hinblick auf die Steinkohle, insbesondere die
unmissverständlichen Aussagen zum Fortbestand des
Steinkohlefinanzierungsgesetzes. Wichtiger Bestandteil dieses
Gesetzes ist, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2012 zu überprüfen
hat, ob der Steinkohlenbergbau über 2018 hinaus weiter gefördert
wird. Besonders anzuerkennen ist, dass NRW "im Rahmen seiner
Beteiligungsrechte darauf drängen [wird], dass im Rahmen der
vorgesehenen Begutachtung die langfristigen regionalwirtschaftlichen
und volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener
Zukunftsszenarien in den Blick genommen werden".
Auch wenn der Deutsche Bundestag gemäß
Steinkohlefinanzierungsgesetz zu entscheiden hat, ist auch sehr zu
begrüßen, dass im Rahmen der Revision für beide Wege eine
konstruktive Begleitung durch NRW erfolgen soll: Im Auslauffall durch
regional- und arbeitsmarktpolitische Flankierung, im Falle eines
"Sockel- oder Referenzbergbaus" durch Einbettung in eine nationale
Rohstoffstrategie und einen Rohstoffbericht NRW im Hinblick auch auf
die Versorgung der chemischen und der Stahlindustrie.
Bis auf weiteres ist der Einsatz von Steinkohle in Kraftwerken
größter Absatzzweig. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass die
Steinkohleverstromung in Großkraftwerken nicht abgelehnt wird,
sondern deren Planung in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht
wird. Aus Sicht des GVSt wird der Beitrag der Steinkohle zur
Stromerzeugung insbesondere in KWK noch lange gebraucht. Sie sichert
insbesondere auch den Einsatz der erneuerbaren Energieträger ab, weil
im Lastfolgebetrieb den großen Anforderungen an das Stromnetz durch
unregelmäßige Einspeisung erneuerbarer Energieträger Rechnung
getragen werden kann, solange keine Stromspeichertechnologien zur
Verfügung stehen, die ausgereift im großen Stil einsetzbar und
wirtschaftlich sind.
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Gesamtverband Steinkohle e. V.
Andreas-Peter Sitte
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