(firmenpresse) - Die aktuelle Gesundheitsreform der Bundesregierung bedeutet für die große Mehrheit der Bundesbürger, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, dass sie in Kürze höhere Beiträge zu zahlen haben. Eine eigene Gesundheitsreform können gesetzlich Krankenversicherte allerdings selbst durchführen, wenn sie zukünftig eine bessere medizinische Versorgung wünschen. Sei es als Privatpatient im Krankenhaus, einer Zusatzversorgung im Zahnbereich oder auch ambulant. Je nach individuellen Absicherungswünschen besteht inzwischen die Möglichkeit, sich selbst die einzelnen Bausteine der Krankenzusatzversicherung zusammenstellen.
Gerade im Krankenhaus wünschen sich die meisten Bürger eine Unterbringung im Zweibettzimmer oder auch die Chefarztbehandlung. Kassenpatienten sind aber standardmäßig im Mehrbettzimmer untergebracht und werden in der Regel vom jeweils diensthabenden Arzt behandelt. Wer im Zweibettzimmer liegen will, benötigt eine entsprechende Krankenzusatzversicherung.
Im Zahnbereich können sich für Kassenpatienten insbesondere bei teuren Zahnersatzmaßnahmen hohe Zuzahlungen ergeben. Wer sich vor hohen Eigenanteilen schützen möchte, sollte rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sobald eine Behandlung vom Zahnarzt angeraten oder bereits begonnen wurde, ist es für einen Vertragsabschluss zu spät.
Auch im ambulanten Bereich bestehen Lücken im Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen. Die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen, Naturheilverfahren und Heilpraktiker oder Augen-Laser-Operationen können inzwischen über eine private Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden.
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Bergische Assekuranz Makler
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