(firmenpresse) - Ungebrochen ist der Trend auch in der Zahnheilkunde zu ganzheitlicher Diagnose und Therapie, denn diese wird heute vom Patienten gefordert. Patienten lassen sich nicht mehr jedes Material einsetzen und fragen nach Unverträglichkeiten oder wollen eine naturheilkundlich orientierte Therapie z.B. ihrer Parodontose.
Während es für Ärzte möglich ist, die Zusatzbezeichnung Naturheilkunde zu erhalten, ist dies dem Zahnarzt nicht erlaubt. Bei der angesprochenen Parodontose eine Therapie anzubieten, die den ganzen Körper einbezieht, ist ihm auf Grund seiner Berufsordnung nicht möglich.
Hier ist der Erwerb der Heilpraktikererlaubnis für Zahnärzte interessant, denn als Heilpraktiker dürfen sie alle naturheilkundlichen Therapien in ihrer Praxis anbieten. Natürlich braucht kein schulmedizinisch ausgebildeter Zahnarzt eine mehrjährige Heilpraktikerschule besuchen, sondern eher eine gezielte Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Hier bietet der Frankfurter Heilpraktiker Burkhard Schroeder eine Einzelausbildung und Vorbereitung an. Durch ein spezielles Unterrichtsskript als "roter Faden" und moderne DVD-Lehrfilme und einige persönliche Treffen zur Kontrolle und für den praktischen Teil erfolgt eine sehr individuelle Vorbereitung, die sich der eigenen Lerngeschwindigkeit anpassen kann. Informationen hierzu : www.humanum.net