(ots) - Bei Aufräumarbeiten stürzte gestern ein 44jähriger
Bauarbeiter aus etwa acht Meter Höhe vom Baugerüst an der
Elbphilharmonie in Hamburg und starb noch an der Unfallstelle. Gleich
am Unfalltag sind die Ermittlungen an der Baustelle angelaufen. Der
Verunglückte hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werde nach allen ihr
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten schnell und unbürokratisch
helfen, sagte Prof. Manfred Bandmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung der BG BAU.
Der tragische Unfall an der Elbphilharmonie ist einer von über
100.000 Arbeitsunfällen, die die BG BAU jedes Jahr in der deutschen
Bauwirtschaft registriert. Abstürze gehören zu den häufigsten
Unfallursachen. Hier liegt daher auch einer der Schwerpunkte der
Präventionsaktivitäten der BG BAU. Deshalb berät, schult und
überwacht die Berufsgenossenschaft im Rahmen ihres
Präventionsauftrags Unternehmen, um die Mitgliedsunternehmen bei der
praktischen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu unterstützen.
Eine zentrale Rolle spiele die betriebliche
Gefährdungsbeurteilung. Danach hat jeder Unternehmer die Pflicht,
schon vor Beginn der Arbeiten mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz
zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und
umzusetzen. Im Falle der Großbaustelle an der Hamburger
Elbphilharmonie registrierte die BG BAU bislang ein sehr hohes Niveau
des Arbeitsschutzes und unterstützte die auf der Baustelle tätigen
Unternehmen dabei.
Trotz aller Vorsicht können jedoch Unfälle eintreten. Im
Leistungsfall kommt die Berufsgenossenschaft für die Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf. Sie übernimmt die gesamte
Rehabilitation, von der medizinischen Versorgung in leistungsfähigen
Kliniken über die soziale und berufliche Wiedereingliederung bis hin
zur Rentenzahlung.
Auch die Familie des verunglückten Bauarbeiters kann eine
Unterstützung durch die BG BAU erwarten. So erhält die Ehefrau des
verunglückten Bauarbeiters eine Witwenrente, wenn das Unglück als
Arbeitsunfall bestätigt wird, wovon die BG BAU derzeit ausgeht. "Das
ist ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung", sagte Prof.
Bandmann. Dieses gelte auch dann, wenn der Unfall von dem
Verunglückten selbst verschuldet worden ist.
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