Zwar haben Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht für ihre
Mitarbeiter. Daraus lässt sich aber bei extremer Hitze kein Rechtsanspruch auf kühle
Arbeitsräume ableiten.
(firmenpresse) - München - Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de verweist darauf, dass Arbeitsräume
so eingerichtet werden müssen, dass Beschäftigte keinen gesundheitlichen Gefahren
ausgesetzt sind. Dazu müssen dem Arbeitsschutzgesetz zufolge technische, dann
organisatorische und schließlich personenbezogene Maßnahmen getroffen werden.
Zur Temperatur in Arbeitsräumen kann die Arbeitsstätten-Richtlinie (§ 6 „Raumtemperatur“) als
Orientierungshilfe dienen. Danach soll die Temperatur in Arbeitsräumen und bei sitzender
Tätigkeit zwischen +21° C und +22° C liegen. An heißen Tagen sollte die Temperatur von
+26° C nicht überschritten werden. Jedoch ist diese Temperaturvorgabe eine so genannte
Soll-Vorschrift, die keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers begründet, an allen
Tagen und stets diese Temperaturnormen einzuhalten.
Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH.
Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
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