PresseKat - EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG / Einberufung der Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG / Einberufung der Hauptversammlung

ID: 231578

(ots) - ------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG,
stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 27. August 2010, um
14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5,
Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547
Frankfurt am Main stattfindenden 24. ordentlichen
Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.

Tagesordnung

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES UND DES
KONZERNLAGEBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009 DER KAP
BETEILIGUNGS-AG UND DES KAP-KONZERNS EINSCHLIEßLICH DES
ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS.
4, 315 ABS. 4 HGB SOWIE VORLAGE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2009.


|Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem| | |
|ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31. Dezember | |56.239.299,92 Euro |
|2009 in Höhe von | | |
|eine Dividende in Höhe von 2,00 Euro je | | |
|Stückaktie, | | |
|insgesamt also | |13.248.892,00 Euro |
|auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag | | |
|in Höhe von | |42.990.407,92 Euro |




|auf neue Rechnung vorzutragen. | | |


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.



Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.



Beschlussfassung über die Sitzverlegung; Satzungsänderung.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:


Der Sitz der Gesellschaft wird von Stadtallendorf nach Fulda verlegt.


§ 1 Abs. 2 der Satzung ("Firma, Sitz und Geschäftsjahr") wird wie folgt
neu gefasst:
"(2) Sitz der Gesellschaft ist Fulda."

Beschlussfassung über die Vertretungsregelung; Satzungsänderung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"§ 6
Vertretung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten
a) durch ein Mitglied des Vorstands, wenn ihm der Aufsichtsrat die
Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat oder wenn der Vorstand
aus nur einer Person besteht, oder
b) durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam, oder
c) durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen.
(2) Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von den
Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien. § 112 AktG bleibt
unberührt."

Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG).

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist
am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a.
Neuregelungen der Fristen, Termine und deren Berechnung, zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von Vollmachten.
Im Hinblick darauf soll die Satzung der Gesellschaft an diese
neue Rechtslage angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:

a) § 14 Abs. 2 der Satzung ("Ort und Einberufung") wird wie
folgt neu gefasst:

"(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand und
in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch den Aufsichtsrat oder eine
Aktionärsminderheit. Die Hauptversammlung ist mit der gesetzlichen Frist
einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der
Anmeldefrist (§ 15 Abs. 1 der Satzung)."


§ 14 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

b) § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"§ 15
Teilnahme und Stimmrecht

1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in
deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
durch Vorlage eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende
Institut nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der in der
Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand kann in der Einberufung eine
kürzere, in Tagen zu bemessene Frist vorsehen. Der Tag der Versammlung
und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.


2) In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Das
Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch
persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. In
der Einberufung kann eine Erleichterung der Textform bestimmt werden.
§ 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen."

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

VORAUSSETZUNG FÃœR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die
Ausübung des stimmrechts

ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÃœBUNG DES
STIMMRECHTS SIND SÄMTLICHE AKTIONÄRE BERECHTIGT, DIE SICH IN
TEXTFORM IN DEUTSCHER ODER ENGLISCHER SPRACHE ANGEMELDET UND
DER GESELLSCHAFT IHRE BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME NACHGEWIESEN
HABEN. ZUM NACHWEIS REICHT EIN IN TEXTFORM ERSTELLTER BESONDERER
NACHWEIS DES ANTEILSBESITZES DURCH DAS DEPOTFÃœHRENDE INSTITUT IN
DEUTSCHER ODER ENGLISCHER SPRACHE AUS. DER NACHWEIS HAT SICH AUF DEN
BEGINN DES 6. AUGUST 2010 (NACHWEISSTICHTAG) ZU BEZIEHEN.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der KAP Beteiligungs-AG
unter der Anschrift

KAP Beteiligungs-AG
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten(at)commerzbank.com

spätestens am Freitag den 20. August 2010, bis 24:00 Uhr MESZ,
zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

DER NACHWEISSTICHTAG IST DAS ENTSCHEIDENDE DATUM FÃœR DEN
UMFANG UND DIE AUSÃœBUNG DES TEILNAHME- UND STIMMRECHTS IN DER
HAUPTVERSAMMLUNG. IM VERHÄLTNIS

ZUR GESELLSCHAFT GILT FÃœR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG ODER DIE
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS ALS AKTIONÄR NUR, WER EINEN NACHWEIS DES
ANTEILSBESITZES ZUM NACHWEISSTICHTAG ERBRACHT HAT. VERÄNDERUNGEN IM

AKTIENBESTAND NACH DEM NACHWEISSTICHTAG HABEN HIERFÃœR KEINE
BEDEUTUNG. AKTIONÄRE, DIE IHRE AKTIEN ERST NACH DEM
NACHWEISSTICHTAG ERWORBEN HABEN, KÖNNEN SOMIT NICHT AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG TEILNEHMEN. AKTIONÄRE, DIE SICH ORDNUNGSGEMÄß
ANGEMELDET UND DEN NACHWEIS ERBRACHT HABEN, SIND AUCH DANN ZUR
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÃœBUNG DES STIMMRECHTS
BERECHTIGT, WENN SIE DIE AKTIEN NACH DEM NACHWEISSTICHTAG VERÄUßERN.
DER NACHWEISSTICHTAG

HAT KEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERÄUßERBARKEIT DER AKTIEN UND IST KEIN
RELEVANTES DATUM FÃœR EINE EVENTUELLE DIVIDENDENBERECHTIGUNG.

verfahren für die stimmabgabe durch bevollmächtigte

AKTIONÄRE KÖNNEN IHR STIMMRECHT IN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AUCH DURCH
EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN, Z. B. EIN KREDITINSTITUT ODER EINE
AKTIONÄRSVEREINIGUNG, AUSÜBEN LASSEN. AUCH IN DIESEM FALL BEDARF ES DER
FRISTGERECHTEN ANMELDUNG DURCH DEN AKTIONÄR ODER DEN BEVOLLMÄCHTIGTEN NACH DEN
VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der
Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail Adresse
zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf
der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut
erhalten.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen

bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie
sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der
Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen

in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und

Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens
Donnerstag, den 26. August 2010 bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax
oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:

KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -
Rheinstraße 19
35260 Stadtallendorf
Telefaxnummer: +49 (0)6428 705-304
E-Mail: office(at)kap.de

unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der

Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung
abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

DIE WEITERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND EINZELHEITEN ÜBER DIE AUSÜBUNG
DER RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß § 121 ABS. 3 ZIFFER 3 IN VERBINDUNG
MIT §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127, 131 ABS. 1 AKTG STEHEN DEN
AKTIONÄREN VON DER EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
AN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT UNTER
WWW.KAP.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUR VERFÃœGUNG.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen
beachtet werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der
Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und
bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den
27. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Nach §§
126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen
der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 12. August 2010,
24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach § 131
Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung
Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst
frühzeitig an oben genannte Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung.
Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT

FOLGENDE UNTERLAGEN SIND ALSBALD NACH DER EINBERUFUNG DER
HAUPTVERSAMMLUNG ÃœBER DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
UNTER WWW.KAP.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUGÄNGLICH:

- der Inhalt dieser Einberufung,
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein
Beschluss gefasst werden soll,
- die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
? der Jahresabschluss,
? der Konzernabschluss,
? der Lagebericht,
? der Konzernlagebericht,
? der Bericht des Aufsichtsrats,
? der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4 und 315 Abs. 4 HGB,
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können und
- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der
Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen

Internetadresse bekannt gegeben.

Gesamtzahl der aktien und stimmrechte

DAS GRUNDKAPITAL DER GESELLSCHAFT BETRÄGT ZUM ZEITPUNKT DER
BEKANNTMACHUNG DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM
ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER 17.223.559,60 EURO UND IST IN
6.624.446 AUF DEN INHABER LAUTENDE STÃœCKAKTIEN MIT EINEM
ANTEILIGEN BETRAG AM GRUNDKAPITAL VON JE 2,60 EURO UND MIT EINER
STIMME JE STÜCKAKTIE EINGETEILT. DIE GESELLSCHAFT HÄLT KEINE
EIGENEN AKTIEN. DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM
ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DIESER

HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER BETRÄGT DEMENTSPRECHEND
6.624.446.

BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG

DIE EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, IHRE TAGESORDNUNG UND DIE

BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SIND IM
ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER IN DER GESAMTEN EUROPÄISCHEN UNION
BEKANNTGEMACHT WORDEN.

Stadtallendorf, den 21. Juli 2010

KAP Beteiligungs-AG
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: KAP-Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja(at)mehler-ag.de

Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
WKN: 620840
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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Datum: 21.07.2010 - 16:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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