PresseKat - Vorzeitig gekündigte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen

Vorzeitig gekündigte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen

ID: 236778

Tausende Versicherungsnehmer erhielten zu niedrig angesetzte Rückkaufswerte - CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Vorgehen gegen Versicherungsunternehmen

(firmenpresse) - Berlin / München, 29.07.201: Zahlreichen Anlegern, die eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig gekündigt hatten, wurden zu niedrige Rückkaufswerte erstattet. Betroffen sind zahlreiche namhafte Versicherungsgesellschaften und sowohl fondsgebundene als auch nicht fondsgebundene Verträge.

In mehreren Urteilen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klauseln über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungszeit und die Klauseln über die Berechnung des Rückkaufswerts nicht transparent seien und den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Folge: diese Klauseln sind unwirksam und die Versicherungsnehmer können nachträglich die Auszahlung höherer Rückkaufswerte verlangen. Im Einzelfall können diese Ansprüche mehrere Tausend Euro ausmachen.

Nunmehr hat sich der Bundsgerichtshof mit der Frage der Verjährung dieser Ansprüche befasst. Experten gingen zunächst davon aus, dass die Verjährung erst mit Kenntnis der Verbraucher von den zu niedrigen Rückkaufswerten an zu laufen beginne. Dieser verbraucherfreundlichen Rechtsansicht erteilte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.07.2010 eine deutliche Absage. Es sei nicht auf die Kenntnis des Verbrauchers von den entsprechenden vorangegangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Kündigung der Versicherungsverträge. Für betroffene Versicherungsnehmer ergibt sich nach dieser Entscheidung unmittelbar Handlungsbedarf.

Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs folgt, dass Versicherungsnehmer, die ihre Verträge 2004 oder früher gekündigt haben, keine Aussicht mehr haben, erfolgreich Nachforderungen geltend zu machen. Wer zwischen 2005 und 2007 einen Kapital bildenden Versicherungsvertrag bzw. eine private Rentenversicherung gekündigt hat, muss vor Ablauf dieses Jahres verjährungshemmende Schritte einleiten, z. B. durch Einreichung einer Klage.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfiehlt insoweit, zeitnah anwaltlichen Rechtsrat einzuholen, um so rechtzeitig prüfen zu lassen, ob im individuellen Fall erfolgreich Ansprüche durchgesetzt werden können.






Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:


RA Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstraße 47
10178 Berlin
Fon: 030 – 288 789 60
Fax: 030 – 288 789 620
Mail: bombosch(at)cllb.de
web: www.cllb.de





drucken  als PDF  an Freund senden  CLLB Rechtsanwälte berichten: Accessio Wertpapierhandelshaus AG stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Neulich beim Website Check … Folge 3: „AGB selbst gemacht - der richtige Weg?“
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 02.08.2010 - 16:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 236778
Anzahl Zeichen: 2447

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hendrik Bombosch
Stadt:

Berlin


Telefon: 030/288 789 60

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.08.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorzeitig gekündigte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÃœR UNTERNEHMER ...

Am 01.04.2016 trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in V ...

Kostenerstattung bei LASIK statt Brille ...

CLLB Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Priva ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte