(firmenpresse) - München, 03. August 2010
Für Anleger die sich an den von Marcel Wehner initiierten Erdgasfonds beteiligt haben, gab es in letzter Zeit kaum positive Nachrichten. So befindet sich die DEF Deutscher Erdgasfonds II GmbH & Co. KG („DEF II“) in Liquidation. Bei der DEF Deutscher Erdgasfonds I GmbH & Co. KG („DEF I“) sieht es auch nicht viel besser aus. So wurde die Komplementär-GmbH, die zugleich Geschäftsführerin des DEF I war, bereits wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht. Zwei ehemalige Beiratsmitglieder des DEF I versuchen nun den Fonds weiter zu führen, in der Hoffnung auf diese Weise wenigstens noch etwas für die Anleger zu retten. Ob es jedoch überhaupt irgendetwas zu retten gibt, ist äußerst fraglich. So sind die Konten des DEF I anscheinend leer. Ob es verwertbare Vermögensgegenstände in den USA gibt, ist noch nicht geklärt. Im Übrigen wurden im Rahmen der Liquidation des DEF II bereits Unregelmäßigkeiten festgestellt und Strafanzeige gegen Herrn Wehner wegen Untreue gestellt. Beim DEF I gibt es angeblich noch keine Hinweise auf Untreue, möglicherweise ist es jedoch nur eine Frage der Zeit, bis diese aufgedeckt werden.
Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen dennoch realistische Chancen, dass Anleger ihre Einlage zurück bekommen. Denn nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälten stehen den Anlegern nicht nur Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Wehner, sowie gegen den DEF I selbst wegen Prospekthaftung und ggf. auch Untreu zu, sondern auch Ansprüche gegen die Treuhandkommanditistin. „Wir sind der Auffassung, dass der Treuhandvertrag mit der Treuhandkommanditistin widerrufen werden kann und die gezahlte Einlage von dieser zurückgefordert werden kann. Daneben ist außerdem ein Schadensersatzanspruch gegen die Treuhandkommanditistin wegen Fehler im Verkaufsprospekt denkbar“ erklärt Rechtsanwältin Nikola Breu der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Für einen Anleger hat CLLB Rechtsanwälte bereits Klage gegen die Treuhandkommanditistin auf Rückzahlung der geleisteten Einlage eingereicht.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegenüber dem DEF I, dem Geschäftsführer und der Treuhandkommanditistin anwaltlich beraten zu lassen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Nikola Breu
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