(ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
lehnt die von LifeGen.de LTD geforderten Ermittlungen gegen BP Europe
SE ab. "Es liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für
eine im Geltungsbereich des deutschen Strafgesetzbuches verfolgbare
Tat vor", heißt es in der uns am 31.7.2010 zugestellten,
schriftlichen Abweisung der Einstellungsbeschwerde (Az. 2 ZS 535/10
und Az. 7400 AR 9/10). Auch sei "nicht ersichtlich, dass ein Handeln
oder Unterlassen eines Verantwortlichen der BP Europe in Zusammenhang
mit dem Unfall auf der Ölplattform "Deepwater Horizon" einer
derartige Rechtsgutverletzung kausal herbeiführte".
Genau das aber kann nach Meinung des Wissenschaftsmagazins
LifeGen.de erst nach konkreten Ermittlungen herausgefunden werden,
zumal die toxikologische Bedrohungslage nach unseren
wissenschaftlichen Recherchen nicht auf die USA beschränkt bleibt und
vermutlich auch Europa bzw. Deutschland betreffen wird.
LifeGen.de erwägt daher einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung
bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Dieser muss bis
zum 31.8.2010 eingehen.
Sollten Sie als Anwaltskanzlei Interesse an der eherenamtlichen
Ãœbernahme des Falls haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Kontakt: VLAD GEORGESCU, vg(at)lifegen.de
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