(firmenpresse) - Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis entschied am 27.Mai 2010 unter dem Aktenzeichen 10L 231/10:„Die Prognose, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Auslegung des Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG unter der Geltung der Richtlinie 2006/126/EG aufrecht erhalten wird, hat der Senat bereits anlässlich seines Beschlusses vom 23.1.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08 -, AS RP-SL 2009, 139 ff.) im Rahmen ergänzender Erwägungen unter Hinweis auf die allein die Rechtsfolgenseite betreffenden Änderungen der neu gefassten Richtlinie als angezeigt erachtet, ohne sich allerdings vertiefend mit der Problematik auseinanderzusetzen.„
Mit diesem Satz schließt sich das Gericht anderen, bereits gefällten Entscheidungen an. (HessVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 2 B 2138/09 -, BA 47, 154 ff. und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.2010 - 10 B 11351/09)
Im Klartext heißt das, dass das OVG die Rechtsauffassung hat, dass auch nach der letzten EU-Richtline Ausnahmen davon nur in einem sehr begrenzten Rahmen Anwendung finden und bestätigt somit indirekt die Rechtsprechung des EuGH zur 2. Führerscheinrichtlinie.
Bei seiner Begründung setzte sich das OVG Saarland intensiv mit den Entscheidungen der anderen Gerichte auseinander und erklärt warum es die negative Rechtsprechung für nicht nachvollziehbar hält.
Besitzer einer EU-Fahrerlaubnis aus dem Ausland, zum Beispiel Tschechien dürfen diese also auch weiterhin in Deutschland straffrei benutzen. Das Saarland ist somit das dritte Bundesland dessen Verwaltungsgerichte den EU-Führerschein anerkennen auch wenn er nach dem Inkrafttreten der dritten Führerscheinrichtlinie erworben wurde.
Bekanntlich ist es preisgünstiger und oft auch einfacher den EU-Führerschein in Tschechien zu erwerben als sich in Deutschland den Mühlen der Justiz zu stellen. Damit der Interessent sich aber nicht die Mühe machen muss, alles vorschriftsgerecht zu organisieren, bieten Agenturen wie die Agentur Struhar (www.eu-dienstleister.de) oder Tarabas68Media (www.ohne-mpu.com ) ihre Dienste an. Ein dort erworbener EU-Führerschein ist rechtssicher und legal.
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Frank Varoquier
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