(firmenpresse) - Renovierung und sonstige bauliche Massnahmen durch den Mieter - Vermieter sollten ausdrücklich mit dem Mieter vereinbaren, dass daraus kein Entschädigungs- oder Ausgleichsanspruch entsteht!
Es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Mieter Renovierungen, bauliche Veränderungen der Mietsache oder sonstige Massnahmen wünscht und bereit ist, diese selbst durchzuführen und die Kosten zu übernehmen. In der Regel wird dies von den Vermietern genehmigt.
Nicht selten sehen sich Vermieter am Ende der Mietzeit plötzlich Entschädigungsansprüchen der Mieter für die tatsächliche oder vermeintliche Wertsteigerung durch die baulichen Veränderungen ausgesetzt. Vermieter sollten daher auf jeden Fall mit dem Mieter abklären, dass durch die Massnahmen, die der Mieter durchführt und bezahlt, kein Entschädigungs- oder Ausgleichsanspruch entsteht, und zwar weder während der Mietzeit, noch an deren Ende.
Zum Unternehmen:
Die DVMI Deutsche Vermieterinkasso GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Triconsult Forderungsmanagement GmbH, einer erfolgreichen Inkassogesellschaft, die seit 1996 namhafte Kunden betreut. Spezialisiert auf Inkasso für Vermieter, Mietrechtsstreitigkeiten und Durchsetzung der Vermieterinteressen, bündelt die DVMI Inkasso-Erfahrungen sowie die Expertise deutschlandweit anerkannter Mietrechtsexperten. In einer Zeit in der wachsende Mietschulden die Vermieter belasten, bietet das Unternehmen durch sein angebotenes Leistungsspektrum neue Perspektiven in Sachen Mietstreitigkeiten, Mietrückstände, Renovierungskosten, Verluste seitens Vermieter etc.
(Die bisher erschienenen Vermietertipps können Sie im Detail unter www.dvmi.de nachlesen.)