Die wichtigsten Mieterpflichten während der Urlaubszeit
(firmenpresse) - (Freiburg, 6. August 2010) - Mieterpflichten machen keine Ferien: Selbstverständlich muss der Mieter auch dann seine Miete samt Vorauszahlungen weiterzahlen, wenn er sechs Wochen in Urlaub fährt. Ist er während dieser Zeit mit der Treppenhausreinigung an der Reihe, muss er für eine Vertretung sorgen.
Für Notfälle gilt: Der Mieter muss seinem Vermieter zwar keinen Wohnungsschlüssel geben, ihm aber eine Person seines Vertrauens benennen, die ihm während seiner Abwesenheit den Zutritt zur Wohnung verschaffen kann. In der Praxis hat sich auch diese Methode bewährt: Der Mieter übergibt dem Vermieter seinen Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Umschlag. Den unterschreibt er quer über der Verschlusslasche. So hat der Vermieter einen Notfallschlüssel und der Mieter die Sicherheit, dass sein Vermieter nicht unbemerkt jederzeit seine Wohnung betreten kann.
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