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Bei Lampen kommt es auf Lumen an (mit Bild) / Mehr Information auf Lampenverpackungen ab 1. September 2010

ID: 239110

(ots) -
Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des
EU-Glühlampenausstiegs in Kraft. Dadurch werden haushaltsübliche 75
Watt Glühlampen vom Markt verschwinden.

Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU
die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern
will. "Die meisten dieser Angaben sind allerdings bei
Marken-Energiesparlampen bereits üblich", sagt Christoph Seidel,
Pressesprecher des Lampenherstellers Megaman.

Neben dem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen zum Beispiel
die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die
Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Werden auf der
Verpackung die neuen Lampen den alten Glühlampen gegenübergestellt,
sind bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten.

Der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe ist nach wie vor
das EU-Energielabel. Eine Energiesparlampe erfüllt die beste
Effizienzklasse A, eine Glühlampe entspricht nur Klasse E.

In einem wichtigen Punkt muss sich der Verbraucher umgewöhnen. Das
Maß für die Helligkeit einer Energiesparlampe ist nicht die
Watt-Zahl, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat,
umso heller ist sie. Seidel rät dazu, die Packungsangaben sorgfältig
zu vergleichen. "Beispielsweise muss eine 11 Watt Energiesparlampe
mindestens 531 Lumen haben. Aber bessere Modelle bringen bei gleichem
Stromverbrauch bis zu 700 Lumen, sie sind also viel lichtstärker."

Die Verpackungen der Bestandsware im Handel ist von der
Neuregelung noch nicht betroffen.



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MEGAMAN EnergieSparLampen
Christoph Seidel
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Datum: 06.08.2010 - 13:10 Uhr
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