(ots) - Wende im Rechtsstreit mit dem wegen Vergewaltigung
angeklagten Jörg Kachelmann: BILD.de darf wieder über das
Ermittlungsverfahren gegen den Wettermoderator berichten - Kachelmann
hat auf das gerichtliche Verbot gegen BILD.de verzichtet. Dies wurde
am 11. August 2010 im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem
Landgericht Köln bekannt. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte
Kachelmann die Berichterstattung über einzelne Aspekte aus der
Ermittlungsakte zunächst verbieten lassen. Nun habe er, so die
Richterin, "die Reißleine gezogen".
Spyros Aroukatos, Anwalt von BILD: "Dieses Verfahren hat zentrale
Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche
Ermittlungen. Der Verzicht auf das Verbot kurz vor der mündlichen
Verhandlung war eine 'Notbremsung' - man kann darin auch das
Eingeständnis der Zulässigkeit der Berichterstattung zum jetzigen
Zeitpunkt sehen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen
Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten."
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