World Media V Anleger auf Zahlung der Kommanditeinlage verklagt
Erneut haben Anleger des in Schieflage geratenen World Media V Fonds unlängst unerfreuliche Post erhalten. Diejenigen unter ihnen, die der Forderung auf Nachzahlung der Kommanditeinlage bis dato noch nicht nachgekommen sind, werden nun seitens der Fondsgesellschaft, der Fünfte World Media Productions GmbH & Co. Medien und Musik KG, gerichtlich in Anspruch genommen. Gemäß den zwischenzeitlich zugestellten Klageschriften drohen den World Media V-Anlegern Nachschussforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro.
(firmenpresse) - World Media V Anleger auf Zahlung der Kommanditeinlage verklagt
Erneut haben Anleger des in Schieflage geratenen World Media V Fonds unlängst unerfreuliche Post erhalten. Diejenigen unter ihnen, die der Forderung auf Nachzahlung der Kommanditeinlage bis dato noch nicht nachgekommen sind, werden nun seitens der Fondsgesellschaft, der Fünfte World Media Productions GmbH & Co. Medien und Musik KG, gerichtlich in Anspruch genommen. Gemäß den zwischenzeitlich zugestellten Klageschriften drohen den World Media V-Anlegern Nachschussforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro.
Begründet wird die Kapitalanforderung zum einen mit der noch ausstehenden Einzahlung der bis dato in der Regel lediglich in einer Größenordnung von 48 % erbrachten Haftungssumme. Zum anderen wird seitens der World Media Fondsgesellschaft auf eine mittels Mehrheitsbeschluss im Jahr 2008 bestätigte Kapitalforderung verwiesen, deren Zahlung in den betreffenden Klagefällen nach wie vor ausstünde.
Der Gesellschaftsvertrag des 1999 initiierten und zum Zweck der Produktion sowie des Vertriebs von Kino-, Fernseh- und Musikproduktionen aufgelegten Medienfonds sah vor, dass die World Media Gesellschafter ursprünglich lediglich 48 % der Haftungssumme als Einlage zu leisten hatten. Die übrigen 52 % - so das für die beworbenen Anleger Ausschlag gebende Zeichnungsargument – sollten im Anschluss durch zu erwirtschaftende und den Gesellschaftern ab dem Jahr 2001 garantierte Vorabgewinne realisiert werden.
Ausbleibende Gewinne sowie die damit einhergehende Insolvenz der als Garantiegeberin auftretenden In-Motion AG ließen den World Media V Fonds schnell in eine wirtschaftliche Talfahrt geraten. Zwecks Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Liquidität versuchte die Fondsgesellschaft ab dem Jahr 2005, die World Media V Anlege durch zunächst außergerichtlich eingeforderte Nachschusszahlungen in die Pflicht zu nehmen.
Nachdem die sich auf diesem Wege eingesammelten Anlegergelder als nicht ausreichend erwiesen, um die bestehenden Verbindlichkeiten des World Media Fonds zu bedienen, sollen nun die sich bis dato einer Zahlung verweigernden Anleger über den Klageweg gezwungen werden, den in Not geratenen Medienfonds zu sanieren.
Auf Nachschusszahlung verklagte World Media Anleger sind der Forderung der Fondsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert, sondern haben ihrerseits die Möglichkeit, der Klageforderung durch Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen entgegen zu treten.
In Betracht kommen hier vorliegend Ansprüche aufgrund Beraterhaftung. In den hier bekannt gewordenen Fällen wurden die betroffenen World Media V-Anleger seitens Mitarbeitern der sich für den Vertrieb der World Media V Fonds verantwortlich zeichnenden Econet AG bzw. der von selbiger eingeschaltete Untervertriebe nicht bzw. nicht hinreichend über die mit dem Erwerb der o.g. Kapitalanlage verbundnen Risiken aufgeklärt. Vor dem Hintergrund des zwischen der Fondsgesellschaft und der Firma Econet AG bestehenden Verwaltungsvertrages handelten die hier auftretenden Anlagevermittler als Erfüllungsgehilfen der Fondsgesellschaft, die sich deren Pflichtverletzung somit zurechnen lassen muss.
Betroffene World Media V Anleger, die seitens der Fondsgesellschaft verklagt worden sind, sollten unverzüglich deren in Betracht kommenden Abwehransprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
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