(firmenpresse) - Kosten für Klassenfahrten
bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (ALG II) – Stand: November 2006
Der Verband Deutscher Schullandheime weist darauf hin, dass die Kosten für Schullandheimaufenthalte, Klassen- und Schulfahrten bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG II) zusätzlich zur Regelleistung übernommen werden!
Kinder von sozialschwachen Eltern brauchen nicht auf Klassenfahrten zu verzichten. Denn die Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schulfahrten nicht selbst bezahlen. Darauf weißt der Verband Deutscher Schullandheime (VDS) noch einmal ausdrücklich darauf hin..
Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können. In dem entscheidenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch II § 23, Abs. 3 steht: „Leistungen für ... (3.) mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. ...". Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben.
Wir weisen alle Lehrerinnen und Lehrer auf diesen Sachverhalt hin, damit sie bei eventuellen Schwierigkeiten informiert sind und sich dafür einsetzen, dass diese Zahlungen auch erfolgen. Im Übrigen erhalten auch Sozialhilfe-Empfänger weiterhin Unterstützung für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen! Schulpflichtige hilfebedürftige Kinder und Jugendliche sollten an einer Klassenfahrt teilnehmen können, wenn der finanzielle Rahmen in einem angemessenen Umfang bleibt.
Der Verband Deutscher Schullandheime appelliert an alle Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen, dafür zu sorgen, dass die finanziellen Voraussetzungen erhalten und genutzt werden, damit kein Kind aus finanziellen Gründen von einem Schullandheimaufenthalt oder einer Klassenfahrt ausgeschlossen wird.
Auf der Internetseite: http://www.schullandheim.de/klassenfahrten_hartz4.htm sind auch noch einmal alle relevanten Informationen und Gerichtsurteile zu diesem Thema übersichtlich zusammengefasst.