(firmenpresse) - Die Zahlen von Unternehmenszusammenbrüchen nach gescheiterten Übernahmeversuchen zeigen, dass der Kapitalbedarf auch bei der Übernahme eines Unternehmens häufig unterschätzt wird und meist sogar höher einzustufen ist als bei Neugründungen. Der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Übernahmen liegt ca. um 60 % höher als bei Neugründungen, so das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn.
Unerwartet oft muss der Nachfolger erhebliche Investitionen vornehmen, um das Unternehmen auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Vielfach stellt sich schon nach kurzer Zeit heraus, dass die Betriebseinrichtung überaltert ist und viele Produkte kaum noch konkurrenzfähig sind. Hinzu kommt, dass der Altinhaber nicht selten völlig überzogene Preisvorstellungen hat und beim Kauf des Unternehmens ein zu hoher Preis gezahlt wird. Bei der Übertragung des Unternehmens auf einen Familiennachfolger wird häufig übersehen, dass Erbansprüche anderer Familienmitglieder als eventueller Kostenfaktor berücksichtigt werden müssen.
„Zur Ermittlung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse sollte zunächst immer ein Finanzplan erstellt werden“ rät deshalb Wirtschafts- und Steueranwalt Björn Katzorke von der Göttinger Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen. Dieser sollte sämtliche Eigen- und Fremdkapitalmittel, zum Beispiel Barmittel und Bankkredite sowie öffentliche Fördermittel, Kosten der privaten Lebensführung, usw. enthalten. Aus einem vollständigen Finanzplan kann man erkennen, ob eine Betriebsübernahme zu den geforderten Konditionen überhaupt sinnvoll erscheint und welche der verschiedenen Übernahmemodalitäten die geeignetste ist.
„Aus der Differenz von Kapitalbedarf und vorhandenem Eigenkapital ergibt sich dann der Betrag, der durch Drittmittel finanziert werden muss“, so Katzorke weiter. In vielen Fällen bildet die Finanzierung den zentralen Aspekt der Unternehmensnachfolge. Neben Bankkrediten und öffentlichen Fördermitteln besteht die Möglichkeit der Übernahmefinanzierung mittels Mezzanine-Kapital, wie z.B. Genussrechten.
Katzorke: „Bietet der Unternehmer diese Beteiligungsformen in seinem Familien-, Freundes-, Mitarbeiterkreis oder fremden Dritten über eine Direktplatzierung oder über Finanzdienstleistungsvertriebe an, erhält er von den Anlegern gegen eine Gewinnbeteiligung Kapital zur Verfügung gestellt.“ Vorteilhaft für den Unternehmer ist dabei, dass sich auf diese einfache Art und Weise frisches Kapital in eine Unternehmung aufnehmen lässt, ohne dass den Anlegern Mitbestimmungs- oder Kontrollrechte einzuräumen sind. Hervorzuheben ist, dass durch eine sog. Kapitalmarktemission gleich zwei existenzielle unternehmerische Probleme bei der Betriebsübernahme gelöst werden können. Die Finanzierung des Kaufpreises kann sichergestellt und die Eigenkapitalausstattung (bei entsprechender Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen) des zu übernehmenden Unternehmens deutlich verbessert werden, so dass für zukünftige Kredite die Türen bei den Banken wieder offen stehen.