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Abgeltungsteuer im Fokus

ID: 247662

Zwei Niedersachsen umgehen Steuermalus mit Dachfonds

(firmenpresse) - Hannover/Schortens. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer
am 01.01.2009 werden auch auf Kursgewinne Steuern fällig –
so auch auf Gewinne aus Investmentfonds. Ausgenommen sind
Fonds, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, denn diese
stehen unter Bestandsschutz. Bei Fondszeichnungen nach dem
01.01.2009 zeigen sich jedoch drastische Unterschiede
zwischen einfachen Investmentfonds-Depots und Dachfonds-
Produkten: So hat eine Umschichtung bei der direkten
Investition in einzelne Aktienfonds zur Folge, dass zukünftige
Kursgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen. Nimmt jedoch
der Manager innerhalb eines Dachfonds Umschichtungen vor,
muss der Anleger hierfür keine Abgeltungsteuer entrichten.
Stefan Hölscher und Wilfried Stubenrauch erklären diesen und
weitere Vorteile des Dachfonds-Mantels.

Mit der Abgeltungsteuer hat sich die einst synthetische
Einkommenssteuer in ein duales System verwandelt. „Wie so oft
hört sich das viel komplizierter an, als es tatsächlich ist“, eröffnet
Stefan Hölscher seine Erläuterungen. „Vor Einführung der
Abgeltungsteuer galt der gleiche Steuersatz für alle
Einkunftsarten. Nun werden unterschiedliche Steuersätze fällig:
zum einen für das Erwerbs- und zum anderen für das
Kapitaleinkommen“, führt Hölscher fort. So werden alle Erträge
aus Kapitalanlagen seit Januar 2009 einheitlich mit 25%
versteuert.

Zwar stehen alle Investmentfonds, die vor dem 31.12.2008
erworben wurden unter Bestandsschutz, doch meldet der Fiskus
sich hier nach jeder einzelnen Umschichtung. Sobald der
Anleger weitere Käufe bzw. Verkäufe in seinem Depot tätigt,
fallen diese unter die Abgeltungsteuer. „Im Gegensatz zu
Umschichtungen in Kundenportfolios sind Käufe und Verkäufe
innerhalb eines Dachfonds von dieser Regelung
ausgenommen“, erklärt Steuerexperte Wilfried Stubenrauch. Der




Clou: Da der Manager die Umschichtungen unter dem
Dachfonds-Mantel vornimmt, fallen mögliche Gewinne nicht der
Abgeltungsteuer zum Opfer. Eine steuerliche Bewertung findet
hier nur am Ende der Laufzeit mit der Veräußerung der
Dachfonds-Anteile statt. „Dies gewährleistet ein hohes Maß an
Flexibilität. Denn so können wir schnell auf eventuelle
Marktänderungen und -schwankungen mit einer veränderten
Gewichtung im Fonds reagieren. Will ein Kunde ähnlich flexibel
innerhalb seines Investmentfonds-Depots handeln, so kostet ihn
das einen erheblichen zeitlichen Aufwand“, beschreibt Hölscher.
„Ein weiteres Bonbon bietet natürlich die steuerliche
Komponente: Werden Gewinne realisiert, so muss innerhalb des
Dachfonds zunächst keine Abgeltungsteuer gezahlt werden. Es
kann weiter mit dem Geld gearbeitet werden. Auf diesem Weg
erzielen wir unter bestimmten Voraussetzungen nach Steuern
eine Zusatzrendite“, verdeutlicht Stubenrauch die Vorteile.
Anleger des S&H Globale Märkte profitieren hier neben der
schnellen, professionellen wie flexiblen Handlungsmöglichkeit
des Managements gerade auch von diesem
Steuerstundungseffekt bei Umschichtungen.

Fondsdaten
WKN/ISINA0MYEG / DE000A0MYEG2
FondsgesellschaftFRANKFURT-TRUST
DepotbankBHF Bank
FondswährungEuro
Aufgelegt am01.10.2007
Ertragsverwendungthesaurierend
Ausgabeaufschlag5,00%
Verwaltungsvergütung1,35%
Fondsvolumen14,7 Mio.

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Datum: 26.08.2010 - 10:14 Uhr
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