(ots) - Gemeinsam mit sieben weiteren
Musikautorengesellschaften hat die GEMA vor dem Landgericht Hamburg
versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter
YouTube zu erwirken.
Das Gericht hat am heutigen Tag jedoch entschieden, dass die
Eiligkeit als Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung nicht
gegeben ist.
Allerdings hat das Gericht in seiner Begründung folgendes
festgestellt: "Nach Ansicht der Kammer spricht viel dafür, dass die
Antragstellerinnen prinzipiell einen Anspruch auf Unterlassung
haben." Dieser Anspruch ist nunmehr in einem Hauptsacheverfahren
geltend zu machen.
Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über
einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach
Abbruch der Vertragsverhandlungen mit YouTube im Mai 2010, hat sich
die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu
einer Allianz zusammengeschlossen. Zu dem internationalen Verbund
gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP und
BMI sowie die französische SACEM. Gemeinsam repräsentiert dieser
internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik.
Die Verbundpartner haben in einer gemeinsamen Aktion im Mai 2010
YouTube aufgefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1.
April 2009 illegal genutzten Werke auf der deutschen YouTube-Seite zu
löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube
dieser Aufforderung bislang nur teilweise nachgekommen ist, haben die
Verbundpartner im Zuge eines Schnellverfahrens versucht, eine
Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg zu erwirken.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Ergänzung: Die acht Musikautorengesellschaften der
internationalen Initiative sind:
-AKM, Österreich www.akm.at
-ASCAP, USA www.ascap.com
-BMI, USA www.bmi.com
-GEMA, Deutschland www.gema.de (Initiatorin der Aktion)
-SABAM, Belgien www.sabam.be
-SACEM, Frankreich www.sacem.fr
-SIAE, Italien www.siae.it
-SUISA, Schweiz www.suisa.ch
Pressekontakt:
Bettina Müller, Unternehmenssprecherin, Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail: bmueller(at)gema.de, Telefon +49 89 48003-426; www.gema.de